hexerei,
die
.
›durch Hexen mit Hilfe übernatürlicher Kräfte vollzogene (schädigende) Handlungen, Zauberei, (schwarze)Magie‹;
zu
hexe
 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
2
beschwerung
 1,
hexenwerk
.

Belegblock:

Sudhoff, Paracelsus
14, 538, 2
(
um 1570
):
das [praeservativa] sind die corallen, azoth und der vorigen character einen auf ein oblaten gemacht. in disen dreien ligt verborgen das größt arcanum wider alle zauberei, gespenst und hexerei und wider den teufel selbs.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
2, 439, 14
(
schwäb.
,
1615
):
wan sich iemands befünden, so den leüten durch zauberei oder hexerei schaden zuefüegen würde, den soll man an leib und leben strafen.
Sudhoff, a. a. O.
27, 15
;
Maaler
220v
;
Stieler
1, 727
;
Schwäb. Wb.
3, 1574
.
Vgl. ferner s. v.
arbeitseligkeit
.