herzeinig,
Adj.
von Personen: ›im Denken und Fühlen übereinstimmend und damit zusammengehörig‹;
vgl.
herz
(
das
) 4; 5; 6.

Belegblock:

Sachs
20, 227, 8
(
Nürnb.
1560
):
Wein nit umb mich, herzeinigs ein, | Gib mir ein kleines trüncklein wein.