hervorbringen,
V.,
unr.
1.
›etw. (aus einem nicht einsehbaren Ort) heraus-, hervorholen‹;
zu
hervor
 1.

Belegblock:

Rudolph, Qu. Trier
33, 41
(
mosfrk.
,
1539
):
Es ist wohl der brauch von alters gewesen, daß man ein becken und handtuch hat hervorbracht, umb zu wäschen, welche juramentum innocentiae thun wollten.
Bechstein, M. v. Beheim. Evang. Lk.
15, 22
.
2.
›etw. erzeugen, erschaffen‹; Ütr. zu 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
darstellen
 3,
gemessen
(V.) 2,
herfürbringen
 3.

Belegblock:

Strauch, Par. anime int.
54, 16
(
thür.
,
14. Jh.
):
der himmil leufit stêitlichin, und in deme laufe brengit he herfore alle creature.
Memminger Chron. Beschr.
30, 24
.
3.
vielleicht: ›eine mündliche Aussage (vor Gericht) leisten‹; wohl auch: ›jn. zu einer Aussage vor Gericht bewegen‹.

Belegblock:

Ermisch, Freib. Stadtr.
78, 24
(
osächs.
, Hs.
1325
):
der munzmeister [...] bitet einis urteilis, wi he in zu rechte hervor sulle brengen.
Ebd.
137, 15
;
Rwb
5, 881
.
4.
›etw. aufzeigen, offenbaren, zu erkennen geben‹; Ütr. zu 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
auftagen
 2,
betagen
 12,
gekünden
,
gemelden
 1,
geoffenbaren
.

Belegblock:

Trunz, Meyfart. Rhet.
1, 4, 12
(
Coburg
1634
):
Er [Gott] werde [...] das Werck vollenden / vnd die Teutsche Wohl⸗Redenheit zu ewigen Gedaͤchtniß der streitbarn vnd auffrichtigen Nation / voͤlliglich hervor bringen.
5.
in der Fachsprache der Mathematik: ›etw. ergeben, als Ergebnis hervorbringen‹; Spezialisierung zu 3.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
herfürbringen
 5.

Belegblock:

M. Cunitia. Ur. Prop.
162, 35
(
Öls
1650
):
Hergegen sind sie unterschieden in zweyen / 1. das ingemeiner multiplic: nur schlechte Zieffern in schlechte Zieffern gefuͤhrt / und derhalben auch schlechte Zieffern hervor bringen.