herschung,
die
.1.
›(Ausübung von) Macht, Gewalt über jn. / etw., Beherrschung von jm. (auch sich selbst) / etw., Vorherrschaft‹; mit negativer Konnotation: ›Tyrannei, Gewaltherrschaft‹; zu
1
herschen
1.Bedeutungsverwandte:
gewalt
der
) 5, macht
sorge
verdrückung
autorität
gemacht
das
), 2
herschaft
Syntagmen:
jm. h. über etw.
(z. B. die tiere
) geben
; h.
(Subj.) jm. gebrechen, die h. sich erstrecken von okzident bis gegen mitternacht, one ende sein
; j.
(Subj.) etw.
(z. B. ein land
) in h. haben
; die h. sein selbst, die h. der märtyrer / riesen, die h. der armen
; die gewaltige / grausame / künftige h
.Belegblock:
Rosenthal. Bedencken
18, 21
(Köln
1653
): wann schon jemahlen etliche von einer kuͤnfftigen Herrschung der Martyrer / die hie auff Erden sein solle geirret haben.
Warnock, Pred. Paulis
5, 124
(önalem.
, 1490
/4
): Ze dem dritten bekant Adam, daz im gott hatt geben mächtig ze sin in der herschung sin selbs.
Chron. Augsb.
7, 264, 4
(schwäb.
, zu 1552
): daß weder zuͤsagen noch verpflichtung, sondern allain die gewaltig herschung und verdruckung der armen soll stat haben.
Hohmann, H. v. Langenstein. Untersch.
113, 4
(moobd.
, 1. H. 15. Jh.
): got der herr hat geben herschung, gewalt vnd sorg vber dew vnuernunftigen tÿr dem menschen.
Turmair
4, 122, 3
(moobd.
, 1522
/33
): er [...] wölt si erledigen von der wilden risen grausamen hersung.
Fastnachtsp.
189, 4
; Schade, Sat. u. Pasqu.
2, 90, 3
; Mayer, Folz. Meisterl.
61, 89
; Chron. Augsb.
7, 425, 5
; Schmidt, Hist. Wb. Elsaß
170
.2.
›Regentschaft, politisch-administrative Herrschaft über ein Land / Volk, Regierung eines Herrschers‹; metonymisch: ›Regierungszeit‹; zu
1
herschen
2.Gehäuft n/oobd.
Bedeutungsverwandte:
gubernierung
2
herschaft
regierung
regiment
Syntagmen:
j.
(Subj.) die h. annemen / besetzen / haben
; unter js. h. leben, sich etw. wegen der h. vornemen
; die h. des keisers
; der h. schwere bürde
.Belegblock:
Schöpper
66b
(Dortm.
1550
): Gubernatio. Regierung herschafft herschung gubernierung regiment.
Sachs
16, 277, 13
(Nürnb.
1562
): Periander, sein son, genennt, | Der namb nach im die herrschung an.
Roth, E. v. Wildenberg
97, 16
(moobd.
, v. 1493
): man vindt auch geschrieben, das bei der herschung des itzgedachten keisers Conrad ein hertzog in Beirn gewesen ist.
Leidinger, V. Arnpeck
447, 21
(moobd.
, v. 1495
): so hat Hercules die welt durchvaren mit streit [...] vor der herschung Romuli und erpawung der statt Rom 431 jar.
Moscouia
C 1r, 17
(Wien
1557
): Der Groͤßfuͤrst BASILIVS, so im jar 6907 die herrschung gehabt / hat.
Schorer, Sprachposaun
51, 4
; Sachs
13, 504, 13
; 23, 25, 1
; Spiller, Füetrer. Bay. Chron.
21, 1
; Roth, a. a. O.
5, 29
; Moscouia
B 4v, 19
.3.
›Personengruppe, die jm. übergeordnet ist; Herrschende, Herrscher (auf verschiedenen sozialen Ebenen)‹; Personifikation von 1 und 2.Belegblock:
Sachs
20, 164, 2
(Nürnb.
1560
): Die herrschung must du mir bekennen, | Weil ich heut hab sechs geyren gsehen.
Turmair
5, 58, 11
(moobd.
, 1522
/33
): es ist auch nichts untreuer dan g’mainschaft der herschung: zwên han in ainem haus bleiben nit ains.