herrenanforderung,
die
.
›dem Grund- oder Dienstherren zustehende Leistung‹;
vgl.
herre
 6; 8,
anforderung
 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
herrenforderung
.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist.
4, 41, 1
(
moobd.
,
17. Jh.
):
wer seinen dienst oder andere herrenanfoderung so er von alter her zu geben schuldig ist nit gibt.
Rwb
5, 805
.