herrenanforderung,
die
.›dem Grund- oder Dienstherren zustehende Leistung‹;
vgl.
herre
6; 8, anforderung
1.Bedeutungsverwandte:
vgl. herrenforderung
Belegblock:
Winter, Nöst. Weist.
4, 41, 1
(moobd.
, 17. Jh.
): wer seinen dienst oder andere herrenanfoderung so er von alter her zu geben schuldig ist nit gibt.
Rwb
5, 805
.