herbstmal,
das
;
Gw zu
mhd.
mâl
›Gastmahl, Mahlzeit‹
(
Lexer
1, 2015
).
›Mahlzeit, die der ,Rebmann‘ am Schluss der Jahresarbeit von dem Eigentümer der Reben erhielt‹ (
Schweiz. Id.
4, 159
); vielleicht auch: ›Festmahl nach dem Abschluß der Weinlese‹;
zu
herbst
 3.

Belegblock:

Geier, Stadtr. Überl.
529, 14
(
nalem.
,
M. 16. Jh.
):
Zuͦ dem herpstmal gehern beede meine herrn burgermaister, räth, richter und stattschreiber, [...], und gibt man inen meinen herrn dannzuͦmal die visch oder aber flaischmäler.
Schwäb. Wb.
3, 1458
.