herabfüren,
V.
1.
›etw. von einem erhöht gelegenen Ort nach unten transportieren‹; im Beleg speziell: ›Holz einen Fluß hinunter flößen‹; vgl.
herab
1; 2.Belegblock:
Chron. Augsb.
4, 60, 22
(schwäb.
, v. 1536
): Bischoff Friderich hat [...] den korenkasten gepauen und das ausbereit und ausgeschidt holtz darzuͦ auff dem Lech herab gefiert.
2.
›etw. in einen anderen (weniger entwickelten) Zustand überführen‹; Ütr. zu 1.Belegblock:
Opitz. Poeterey
9, 12
(Breslau
1624
): hetten nachmals Cadmus Pherecydes / vnd Hecatéus [...] die rednerische weise / gleichsam als von einem hohen Stande / in die gemeine art vnd forme herab gefuͤhret.