heiligentag,
der
.
›einem Heiligen geweihter Tag‹; speziell: ›Weihnachtstag‹; wohl auch allgemeiner: ›kirchlicher Festtag‹;
zu
heilige
 1,
tag
 6.

Belegblock:

Aubin, Weist. Hülchrath
68, 15
(
rib.
, Hs.
1692
):
ob ainige seint, die gegen eur furst. befelch vor und unter dem gottesdienst auf son und heiligentagen sich des brantenweins drinken gebrauchen.
Bad. Wb.
2, 601
;
Schwäb. Wb.
6, 2136
.