heiligentag,
der
.›einem Heiligen geweihter Tag‹; speziell: ›Weihnachtstag‹; wohl auch allgemeiner: ›kirchlicher Festtag‹;
zu
heilige
1, tag
6.Belegblock:
Aubin, Weist. Hülchrath
68, 15
(rib.
, Hs. 1692
): ob ainige seint, die gegen eur furst. befelch vor und unter dem gottesdienst auf son und heiligentagen sich des brantenweins drinken gebrauchen.
Bad. Wb.
2, 601
; Schwäb. Wb.
6, 2136
.