hausfriede,
der
.
›(äußere) Sicherheit des (Wohn-)Hauses und der darin lebenden Gemeinschaft‹; daneben: ›einvernehmliches Zusammenleben der Hausgemeinschaft‹;
zu
haus
 4.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor.
210, 17
(
Lübeck
1639
):
Haußfried ist Hausfrewd.
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
757, 6
(
osächs.
,
1523
/
4
):
Hie stet Bartoldus und ich an seinem wort und clage zu einem knecht, der ime die haussuchung getan hat und ime seinen hausfrieden gebrochen.
Kisch, a. a. O.
115, 4
;
Rwb
5, 400
.