hausfriede,
der
.›(äußere) Sicherheit des (Wohn-)Hauses und der darin lebenden Gemeinschaft‹; daneben: ›einvernehmliches Zusammenleben der Hausgemeinschaft‹;
zu
haus
4.Belegblock:
Mieder, Lehmann. Flor.
210, 17
(Lübeck
1639
): Haußfried ist Hausfrewd.
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
757, 6
(osächs.
, 1523
/4
): Hie stet Bartoldus und ich an seinem wort und clage zu einem knecht, der ime die haussuchung getan hat und ime seinen hausfrieden gebrochen.
Kisch, a. a. O.
115, 4
; Rwb
5, 400
.