hascher,
häscher,
der
.
›Fänger‹; speziell: ›Büttel, Gerichts-, Polizeidiener‹;
zu
haschen
.

Belegblock:

Luther, WA
33, 49, 16
(
1530
):
damit bin ich noch nicht selig, das ich ein Schultes in einem Dorff oder ein Hesscher in der Stadt bin, das sind eusserliche Werck.
Stieler
1, 778
;
Pfälz. Wb.
3, 676
;
Rwb
5, 223
f.