harbaum,
der
.›oberster Balken eines hölzernen Wehres, von dessen Lage die Stauhöhe des Wassers und sein Gefälle abhängen‹ (vgl. auch
Adelung
, s. v. 2, 5
Fachbaum
); vgl. am ehesten
baum
16.Bedeutungsverwandte:
vgl. fachbaum
Belegblock:
Müller, Nördl. Stadtr.
521, 15
(schwäb.
, 1550
): So oft ir [nordlingisch wassergraven] von frembden und hieigen ervordert werden [...] über die mülwerk und wasser geen, das best und wegest darzu raten: in fellen, die euch anlangten oder fürbracht wurden, es sei mit harbeumen, zargen oder anderm allwegen gleichen gerechten rat und urthel geben.