harbaum,
der
.
›oberster Balken eines hölzernen Wehres, von dessen Lage die Stauhöhe des Wassers und sein Gefälle abhängen‹ (vgl. auch
Adelung
2, 5
, s. v.
Fachbaum
);
vgl. am ehesten
baum
 16.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
fachbaum
.

Belegblock:

Müller, Nördl. Stadtr.
521, 15
(
schwäb.
,
1550
):
So oft ir [nordlingisch wassergraven] von frembden und hieigen ervordert werden [...] über die mülwerk und wasser geen, das best und wegest darzu raten: in fellen, die euch anlangten oder fürbracht wurden, es sei mit harbeumen, zargen oder anderm allwegen gleichen gerechten rat und urthel geben.