hängeisel,
der
;
Gw des Lemmaansatzes unsicher, da Bezug auf
mhd.
-ei-
oder
-î-
unklar; wohl eher
-ei-
, dann möglicherweise zu
eischen
›fordern‹
(
Lexer
1, 533
).
›Person, die Waagen, Maße, Gewichte kontrolliert‹;
vgl.
hangen
 1; 2.

Belegblock:

Grimm, Weisth.
4, 185, 17
(
els.
,
1339
):
Der hengeisen hatt das recht, das er alle kommesz vnd weinmesz zeigen [...] soll.
Ebd.
4, 207, 37
(
els.
,
1422
):
Vnd sol der schultheis setzen weibel vnd hengisel.
Ebd.
208, 6
:
Swaz minre denne ein schilling ist, das sol der hengisel richten.
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß
164
.