grenzen,
V.
1.
›sich wohin erstrecken, ausdehnen; die Grenzen eines Gebietes kontrollieren und festsetzen, (neu) festlegen‹.
Bedeutungsverwandte:
auszielen
 1,
enden
 1,
marchen
.

Belegblock:

Lohmeyer, K. v. Nostitz
190, 7
(
preuß.
,
1578
):
Wie ich den herbst [...] mit denen von Kreutzpurg, Pogkeraurn und andern grenitzt, do hatten sich die paur von Pagkerau geschlagen.
Turmair
1, 124, 11
(
Nürnb.
1522
):
wie weit sich das Bairnland vor zeiten gestreckt und gegränizt hat, und das mit der zeit vil mêr, dan itziger gemeiner bairischer gezirkt begreift.
Maaler
184r
(
Zürich
1561
):
Marchen / Grentzen.
Rot
325
(
Augsb.
1571
):
Limitirn, Durchweg machen / vnter machen / außzylen / sich etwo hin enden / grentzen.
2.
›an etw. / jn. anstoßen, eine gemeinsame Grenze mit jm. haben; sich jm. nähern‹.
Bedeutungsverwandte:
angrenzen
,
anreinen
,
anstossen
 1,
genahen
,
nähern
 1,
zuländen
,
zunähern
.

Belegblock:

Schöpper
38b
(
Dortm.
1550
):
Appropinquare. Genahen naheren ¶ zulenden zunähern ¶ grentzen ruͤren.
Ebd.
77a
:
Conterminare. Grentzen letzinen.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
209
(
Genf
1636
):
Grentzen / anstossen vnd anreinen.
Henisch
1740
(
Augsb.
1616
):
Grenzen / angrenzen / anstossen / anreinen [...] Die mit einander grentzen / contermini.
Mylius
B 4r
;
H 1r
;
Dietz, Wb. Luther
2, 164
;
Pfälz. Wb.
3, 431
;
Schwäb. Wb.
3, 826
.
3.
›etw. abgrenzen, unterscheiden, trennen‹.
Bedeutungsverwandte:
untermarken
,
unterscheiden
.

Belegblock:

Dict. Germ.-Gall.-Lat.
209
(
Genf
1636
):
Grentzen / vnderscheiden / Limiter, Definire.
Henisch
1740
(
Augsb.
1616
):
Grenzen / vnderscheiden / vntermarcken / terminuare, definire.