glockenhal,
der
;-s/–
.›Fläche, die mit dem Geläut der Glocke durchdrungen wird, akustische Reichweite des Glockenschlags‹;
zu
glocke
1.Belegblock:
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 335, 21
(schwäb.
, 1603
): soll jedem richter, [...], innerhalb deß gloggenhals für essen und sein versumnus 10 kr, und ausserhalb des gloggenhals 14 kr [...] zuegestelt werden.
Ebd.
327, 21
; 341, 10
.