glockenbrot,
das
.
›mit dem
glokampt
verbundene, an den Glöckner zu entrichtende Naturalbesoldung‹;
vgl.
glocke
 1.

Belegblock:

Koeniger, Sendgerichte
215, 18
(
mosfrk.
,
1640
):
dass ein iglicher einwohner zu Hottenbach dem glockner geben solle ein simer habern und ein glockbrod.
Kollnig, Weist. Schriesh.
221, 2
(
rhfrk.
,
1559
):
so ist man baiden glocknern des orts glockenbrot, [...] und iedem vier garben und dan dem glockner der cappeln [...] ein glockenbrot zu geben schuldig gewesen.