gewirsen,
V.;
zu
mhd.
wirs
›übler‹
(Lexer
).3, 931
›jn. / sich verletzen, jm. eine Wunde schlagen‹.
Bedeutungsverwandte:
wunden
gewältigen
Belegblock:
Bihlmeyer, Seuse
40, 25
(alem.
, 14. Jh.
): so er
[Seuse]
úber vil wuchen genesen waz, so gewúrset er sich denn aber, und machete núwe wundan. Geier, Stadtr. Überl.
56, 14
(nalem.
, um 1400
): wer den andern wundet oder gewirset mit gewaͤffnoter hand, der richt der stat 6 ℔ ₰.
Geier, a. a. O.
58, 9
.