gewirsen,
V.;
zu
mhd.
wirs
›übler‹
(
Lexer
3, 931
).
›jn. / sich verletzen, jm. eine Wunde schlagen‹.
Bedeutungsverwandte:
wunden
; vgl.
gewältigen
 3.

Belegblock:

Bihlmeyer, Seuse
40, 25
(
alem.
,
14. Jh.
):
so er
[Seuse]
úber vil wuchen genesen waz, so gewúrset er sich denn aber, und machete núwe wundan.
Geier, Stadtr. Überl.
56, 14
(
nalem.
,
um 1400
):
wer den andern wundet oder gewirset mit gewaͤffnoter hand, der richt der stat 6 ℔ ₰.
Geier, a. a. O.
58, 9
.