gewarsamung,
die
.›Vollmacht, rechtliche Befugnis zum Abschluß einer Abmachung‹; zu
gewarsame
(der
).Bedeutungsverwandte:
vgl. commission
gewalt
der
) 7.Belegblock:
Jörg, Salat. Reformationschr.
278, 3
(halem.
, 1534
/5
): von wegen des pollwercks / und zols ze Stein / [...] Sotte anstan bis uff nechsten tag wo der sin wurd und dann da zuͦ beden teylen erschynen mit jr gwarsamung / dann zuͦ end zebringen.