gevättern,
V.
›mit jm. vertraulich reden, umgehen; sich vertraulich verhalten, vertraut werden‹;
vgl.
gevatter
1; 2.Wobd.
Belegblock:
Bobertag, Schwänke
4, 32
(Straßb.
, 1522
): Es kamen vff ein mal fier iunckfrawen zusamen, vnd gefetteretten einander, vnd schimpfften mit einander vnd waren guter ding.
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst
1, 347, 11
(Straßb.
1522
): Die Frau gefättert mit dem Kind, küssetz und halsets und het tausend Freud mit dem Kind.
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß
143
; Schweiz. Id.
1, 1130
.