gerichtswandel,
der
;
-s/
auch
.
›vom Gericht verhängte und an das Gericht zu zahlende Buße‹;
zu
gericht
I, 4.
Bedeutungsverwandte:
frevelwandel
,
pen
 2; vgl.
gerichtsbusse
.

Belegblock:

Mon. Boica, NF.
2, 1, 43, 22
(
nobd.
,
1464
):
das ein gerichtsschreiber darzw gesworn were, das alle gerichtswandel, [...], als oft des not geschehe, von gerichtsschreibern beschriben geschickt wuͤrden.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
358, 23
(
m/soobd.
,
16. Jh.
):
die vier rüegmaister welliche befragt sollen werden umb alle fravel- und gerichtswandl so sich das ganze jahr in ihren rüegämbter verlaufen [...] haben.
Mon. Boica, NF.
2, 1, 300, 7
;
Rwb
4, 387
.
Vgl. ferner s. v.
ätzungskosten
.