gerichtswandel,
der
;-s/
auch -Ø
.›vom Gericht verhängte und an das Gericht zu zahlende Buße‹;
zu
gericht
I, 4.Bedeutungsverwandte:
frevelwandel
pen
gerichtsbusse
Belegblock:
Mon. Boica, NF.
2, 1, 43, 22
(nobd.
, 1464
): das ein gerichtsschreiber darzw gesworn were, das alle gerichtswandel, [...], als oft des not geschehe, von gerichtsschreibern beschriben geschickt wuͤrden.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
358, 23
(m/soobd.
, 16. Jh.
): die vier rüegmaister welliche befragt sollen werden umb alle fravel- und gerichtswandl so sich das ganze jahr in ihren rüegämbter verlaufen [...] haben.
Mon. Boica, NF.
2, 1, 300, 7
; Rwb
4, 387
.‒
Vgl. ferner s. v. ätzungskosten
.