gerechtsame,
die
;-Ø/–
.›Recht, Berechtigung, Gerichtsbarkeit‹; als Metonymie: ›Gebiet, auf dem die Gerechtsame ruht‹.
Bedeutungsverwandte:
freiheit
privileg
gerechtigkeit
Syntagmen:
eine g. haben / halten / einbringen / vereren
; die g
. (Subj.) [wohin] reichen
; jn. der g. entsetzen
; bei einer g. verbleiben
; die g. der vogtei, des gotteshauses, zum wasser, an einem gute, an zinsen
; die verpfändete g
.; der abbruch der g
.Belegblock:
Jörg, Salat. Reformationschr.
539, 7
(halem.
, 1534
/5
): Da sy doch gar kein grechtsami an hattend / dann solch gotzhus den 8 orten / mit schirmm zuͦ getan / und der verwandt jst / jnhallts brief und siglen.
Schib, Urk. Laufenb.
291, 6
(halem.
, 1586
): die von Lauffenberg behaupteten,
das ir verpfendte gerechtsame [...] biß an die Seematten reichen [...] soll. Merk, Stadtr. Neuenb.
134, 17
(nalem.
, 1642
): Endlich [...] alles in vorigen stand gesezt, auch bei den alten verträgen und gerechtsame allerdings verbleiben.
Ebd.
139, 6
(nalem.
, 1681
): wer das nicht hat, der hat kein gerechtsambe zuem waßer.
Merz, Urk. Lenzb.
101, 8
; 122, 6
; Rwb
4, 284
; Schweiz. Id.
6, 236
.