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Stand 04.03.2022 06:33
gepfänden,
V.
›ein Pfand nehmen‹;
zu
pfänden
1.
Belegblock:
Piirainen, Stadtr. Sillein
100b, 33
(
sslow. inseldt.
,
1378
):
Von den phendung. [...] der richter seyn wette nicht gephenden mak auf eynez mannez eigen.