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Stand 13.03.2022 12:36
gemeissen,
V., unr. abl.
›etw. ab-, einschneiden‹.
Belegblock:
Siegel u. a., Salzb. Taid.
71, 15
(
smoobd.
,
17. Jh.
):
mag alsdan ain ieder gemaissen und handlen, der doch gmain oder theil bei der aw hat, gar hinan an denselben zaun.