gemeinwerk,
das
;
–/-e
.
– Bevorzugt alem.
1.
›Gemeindegut, bes. Wald‹;
zu
gemein
(
die
) 1.
Wortbildungen:
gemeinwerkzins
›an die Gemeinde zu zahlende Abgabe für die Verleihung ehemaligen Gemeindeeigentums‹ (a. 1636).

Belegblock:

Argovia
4, 303, 39
(
halem.
,
1400
):
Es sol ein probst teil nemen, wz nuzzes vnd geniesses von den hochwälden vnd von den hölzern vnd wälden, die gemeinewerk sint vnd heissent, gevallet.
Ebd.
4, 307, 5
:
Die wäld vnd die hölzer, die von alter har nit verhovwen [...] oder mit marksteinen vsgezeichnet vnd gezogen sint, dz anders nieman verdenkt noch gehört hat, dieselben wälder vnd hölzer heissent gemeinwerk.
Merz, Urk. Wildegg
56, 43
(
halem.
,
1467
):
die von Byrenloff hand dehein ander holtz denn dises vnd ist vͥnser gemein waͤrch.
Schmid, R. Cysat
6, 37
;
Bad. Wb.
2, 361
;
Rwb
4, 171
.
2.
›verpflichtende, gemeinsame Arbeit zum Nutzen der Gemeinde‹;
vgl.
gemein
(
die
) 2.

Belegblock:

Luginbühl, Brennwalds Schweizer Chron.
1, 471, 3
(
halem.
,
1508
/
16
):
was ze füren was und zetragen, beschach mit dem gemein werch.