gemar,
der
;
–/-en
;
zu
mhd.
gemare
›Hilfe leistender Nachbar‹
(
Lexer
1, 836
).
›kleiner Bauer, der (aus Mangel an eigenen Mitteln) mit einem andern zusammenarbeitet, z. B. bei der Nutzung von Zugtieren oder Geräten‹.
Wortbildungen:
gemarschaft
›Pächtergemeinschaft‹ (16. Jh.).

Belegblock:

Argovia
4, 61, 23
(
halem.
,
1416
):
es wär daz ein einiger man ein pflugzug het, oder zwen gemaren ein pflugzug hettind.
Dief./Wü.
611
;
Bad. Wb.
358
;
Schwäb. Wb.
3, 319
;
Schweiz. Id.
4, 353
.