geldpen,
die
.
›Geldstrafe‹;
zu
geld
(
das
) 1,
pen
 2.

Belegblock:

Köbler, Ref. Wormbs
356, 1
(
Worms
1499
):
Von Lybs strafe der die nit geltpene zugebben haben.
Küther, UB Frauensee
412, 18
(
thür.
,
1540
):
Wurde aber [...] doch dieselb leibstraff in geltpeen ader straff verwandelt, so solte solch geltstraff halp Sachsen und halp Hessen gepuren.
Schwäb. Wb.
6, 2002
.