geldpen,
die
.›Geldstrafe‹;
zu
geld
(das
) 1, pen
2.Belegblock:
Köbler, Ref. Wormbs
356, 1
(Worms
1499
): Von Lybs strafe der die nit geltpene zugebben haben.
Küther, UB Frauensee
412, 18
(thür.
, 1540
): Wurde aber [...] doch dieselb leibstraff in geltpeen ader straff verwandelt, so solte solch geltstraff halp Sachsen und halp Hessen gepuren.
Schwäb. Wb.
6, 2002
.