geldgülte,
die
;–/-n
.›Geldabgabe‹;
zu
geld
(das
) 4, gülte
(die
) 2.Belegblock:
Mon. Boica, NF.
2, 1, 18, 5
(nobd.
, 1464
): Von den geltguͤlten und irem handel.
Ebd.
85, 31
: Und were noch zwͤ thuͤn, das man das korn abtet und geltgult darfur machet.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 673, 38
(schwäb.
, um 1530
): dieselben sollen hierauf gelägte korn- und gelt-gülten zallen.
Maaler
155r
; Schwäb. Wb.
3, 275
.