gehellig,
Adj.
›zustimmend, übereinstimmend‹;
vgl.
gehellen
.
Bedeutungsverwandte:
wilfertig
.

Belegblock:

Chron. Nürnb.
3, 276, 16
(
nobd.
,
1450
/
80
):
den burggraven [...] die in yn solchem irem furnemen auch gehellig und anweislich waren, ein mercklich summ gelts yne von der stat zu raichen verschriben.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel
1, 19, 12
(
Straßb.
1466
):
Biß gehellig
[
Luther
1545:
wilfertig
]
deim widerwertigen schier die weil du mit im bist im weg.
Stieler
1, 735
;
Schwäb. Wb.
3, 198
.