gehalter,
der
.
›verschließbarer Kasten, Behälter, Aufbewahrungsort‹;
vgl.
gehalten
 2.
Bedeutungsverwandte:
laden
(
der
) 3; vgl.
haltnis
 3.

Belegblock:

Lexer, Tucher. Baumeisterb.
68, 35
(
nürnb.
,
1464
/
75
):
nachdem soliche taglon in die puchslein eingezelt werden, so ist ein laden oder gehelterlein darzu vorhanden, dorein man die alle mitsampt der swartzen büchsen setzt.
Müller, Stadtr. Ravensb.
192, 16
(
oschwäb.
,
1382
):
es sint die zunftmaister und der rat gemainlich in ain komen [...] von der fischer wegen, die her lebent fische bringent und die in die gehalter land.
Maaler
163r
;
Schwäb. Wb.
3, 186
;
Schweiz. Id.
2, 1218
 f.