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Stand 13.03.2022 12:31
gegönnen,
V.
›jm. etw. gönnen, zuteil werden lassen‹.
Belegblock:
Helm, H. v. Hesler. Apok.
22288
(
nrddt.
,
14. Jh.
):
Wen Got hat uns entpfangen | Zu gnaden und zu wunnen, | Der wil her gar uns gegunnen.