gefärlichkeit,
gefärlichheit,
die
;-Ø/-en
.1.
›Arglist, Betrug, Unaufrichtigkeit‹; zu
gefärlich
1.Urkunden, Rechtstexte.
Bedeutungsverwandte:
gefar
die
) 1, gefär
die/das
) 1, gefärde
die
) 1.Syntagmen:
g. brauchen / offenbaren
.Belegblock:
Peil, Rollenhagen. Froschm.
42, 16
(Magdeb.
1608
): So duͤrffe man nicht widder gewissen handelen / vnd grossem betruge vnd gefehrligkeit vnterworffen sein.
Laufs, Reichskammergo.
103, 27
(Mainz
1555
): und soll darin kein gefehrlichkeyt gebraucht werden.
Kohler u. a., Bamb. Halsger.
101
(Bamb.
1507
): Dieselben soͤllen bey jren eyden die gerechtigkeyt vnd warheyt [...] furdern vnd durch keinerley geferligkeyt mit wissen vnd willen verhindern oder verkern.
Köbler, Stattr. Fryburg
83, 9
(Basel
1520
): Es wer dann das der schuldner ein vnnütz vngloubhafftig man wer / der sich vor offt diser geverlicheit geprucht het.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
230, 31
(m/soobd.
, 15. Jh.
): ob aber jemands mit ainicherlai geverligkait oder on not verzug, soll zu pueß zwir so vil wert geben.
Dasypodius
173r
; Schöpper
28a
; Serranus
78r
; Schwäb. Wb.
3, 159
; Schweiz. Id.
1, 882
.2.
›Bedrohung, Gefährdung, Gefahr, Schaden‹; zu
gefärlich
2.Bedeutungsverwandte:
bedrangnis
gefar
die
) 2, gefär
die/das
) 2, gefärde
die
) 2.Syntagmen:
die g. bedenken / erleiden / lieben / verhüten / vermeiden; grosse / hohe g
.Belegblock:
Mieder, Lehmann. Flor.
113, 5
(Lübeck
1639
): Eher man Buͤndnuͤssen macht / muß man alle beschwerden vnd die fuͤrstehende Gefaͤhrligkeit wol bedencken.
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst
2, 33, 1
(Frankf.
1545
): Damit zeygt Dionysius an, daß in solchem hohen Stand auch hohe Gefehrlicheyten weren.
Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
29, 8
(Frankf./M.
1568
): Vnd ander Wahr hie vngenannt / | Die fuͤhr ich eyn vnd auß dem Land / | Mit grosser sorg vnd gfehrlichkeit.
Anderson u. a., Flugschrr.
5, 5, 30
([Zwickau
] 1524
): verhuͤt auch alle geferlicheit der mensche͂.
Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 9, 1
(Bautzen
1567
): das du vns durch dein gnad vnd macht, | Beschuͤtzt vnd bewart hast die nacht, | Vor des Teuffels list vnd boßheit, | Vnd vor aller gefehrligkeit.
Logau. Abdank.
167, 26
(Liegnitz
1651
): Man ist doch jmmer in gefaͤhrligkeit unter falschen Bruͤdern.
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
109, 4
(nobd.
, n. 1525
): zu vermeiden allerlay verdachts, gevarlichait, sorg und unrats, der aim rat gegen dem ausschuß und der gemaind daraus entsteen möcht.
Köbler, Ref. Nürnberg
141, 12
(Nürnb.
1484
): so dieselb parthey In sorgen vnd geuerlichheit stuͤnd.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
156
(Nürnb.
1517
): do steet die seel in geferligkeit.
Sachs
11, 87, 31
(Nürnb.
1551
): Was wolt ir euch denn wiederumb | Geben in kriegs gefehrligkeyt?
Chron. Augsb.
7, 125, 6
(schwäb.
, zu 1548
): so man in künftig zeit solcher rebellion [...] ind anderer der stat vorsteender gefarlichaiten sicher sein [...] will.
Ebd.
9, 51, 9
(schwäb.
, 1544
/5
): dann er mit gemainer statt Augspurg wider des kaisers und des reichs feindt auch vil gefarlichkait und verfolgung erlitten hat.
Barack, Zim. Chron.
3, 83, 34
(schwäb.
, M. 16. Jh.
): dieweil kain andere gefärligkait vorhanden, sein sie widerumb abgeschaiden.
Bachmann, Haimonsk.
111, 16
(halem.
, 1530
): mich dunckt, wir ryttend inn grosse gefărligkeyt.
Turmair
5, 9, 23
(moobd.
, 1522
/33
): zaiget im darneben an, was gevärligkait im und allen Teutschen [...] hernach volgen würd.