gefängnisstrafe,
die
;-Ø/–
.›Haft als Strafe, Gefängnisstrafe‹;
zu
gefängnis
2.Belegblock:
Schmidt, Frankf. Zunfturk.
1, 163, 34
(hess.
, 1598
): so soll den gesellen und lehrjungen hiemit bey vermeidung 20 gülden und darzu nach ermessigung deß wercks und der corruption einer gefängnußstraff [...] gäntzlichen verbotten seyn, einigen getruckten bogen auß der truckerei zu tragen.