gefängnisstrafe,
die
;
-Ø/–
.
›Haft als Strafe, Gefängnisstrafe‹;
zu
gefängnis
 2.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk.
1, 163, 34
(
hess.
,
1598
):
so soll den gesellen und lehrjungen hiemit bey vermeidung 20 gülden und darzu nach ermessigung deß wercks und der corruption einer gefängnußstraff [...] gäntzlichen verbotten seyn, einigen getruckten bogen auß der truckerei zu tragen.