gefälgeld,
das
.›Gefällgebühr‹;
zu
gefälle
5.Belegblock:
Winter, Nöst. Weist.
3, 845, 36
(moobd.
, 1640
/84
): Die underthannen so bißhero an herrnforderungen, getrait holz und gfählgeltern, alters hero schuldig, sollen iedes jahr hieran ain ergäbiges erlegen.