gefälgeld,
das
.
›Gefällgebühr‹;
zu
gefälle
 5.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist.
3, 845, 36
(
moobd.
,
1640
/
84
):
Die underthannen so bißhero an herrnforderungen, getrait holz und gfählgeltern, alters hero schuldig, sollen iedes jahr hieran ain ergäbiges erlegen.