gebrotesse,
der
;
–/-n
.
›Mitglied des Hausgesindes, Haushalts‹;
zu
brotesse(r)
.

Belegblock:

Kisch, Leipz. Schöffenspr.
819, 42
(
osächs.
,
1523
/
4
):
Jhan von Waltitz undersassen, die sein gebrotessen nicht sein, die mogen ime in disen sachen wol helfen gezeugen.