gebräuchig,
Adj.
›gebräuchlich, (allgemein) üblich‹;
vgl.
gebrauch
2.Bedeutungsverwandte:
bräuchig
bräuchlich
gemein
gänge
ganghaft
gewon
gewönlich
läuftig
nüzlich
pfleglich
üblich
Syntagmen:
Bevorzugt prädikativ.Belegblock:
Schöpper
89b
(Dortm.
1550
): Gemein gebreuchig gewoͤnlich pfleglich uͤblich gewon gepreuchlich ganghafft gangbar im schwange leufftig gänge.
Barack, Zim. Chron.
1, 411, 16
(schwäb.
, M. 16. Jh.
): wie dozumal solche schiebsäck an röcken vast gebreuchig waren.
Memminger Chron. Beschr.
3, 27
(Ulm
1660
): sondern sangen etwan bey den Zechen von jhrer Voraͤltern Thaten / wie noch im Schweitzerland gebraͤuchig.
Merk, Stadtr. Neuenb.
77, 25
(nalem.
, 1491
): die sollen gehalten werden, wie von alter har kommen und gebrúchig gewesen ist.
Glatz, Chron. Bickenkl.
80, 19
(önalem.
, um 1640
): dass sie die bull mit allen andern stattlichen brüefen nit mit gelt, als gebreichig ist, bezalten.
Spechtler u. a., Frnhd. Rechtstexte
1, 27, 10
(moobd.
, 1524
): vnd als biß heer bey vnnserer Stat Salzburg herkhomen vnd gebreuchig gewesen, das man all wochen drey tag [...] gephlegen hat, Recht zu besizen.
Winter, Nöst. Weist.
1, 440, 4
(moobd.
, 1569
): Es soll auch kain leitgeb über die gewöndlich oder gebreuchig zeit weder hausgeseßnen noch ledigen bei dem wein sitzen lassen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
159, 38
(m/soobd.
, 1570
): alle wög und steig die vor altershero nicht gebreuchig gewest sollen nach st. Mathiastag in fasching verbotten sein.
Siegel u. a., Salzb. Taid.
261, 14
(smoobd.
, Hs. 17. Jh.
): Dieweil auch sonst an den holzwerchen gebreuchig und nutzlich ist, das die, so den wälden am nechsten gesessen sein [...] vor andern zu holzmaistern [...] bebraucht werden.
Dief./Wü.
605
; Bad. Wb.
2, 314
; Schwäb. Wb.
3, 133
, Schweiz. Id.
5, 366
; Öst. Wb.
3, 779
.