gebräuchig,
Adj.
›gebräuchlich, (allgemein) üblich‹;
vgl.
gebrauch
 2.
Bedeutungsverwandte:
bräuchig
,
bräuchlich
 2,
gemein
(Adj.) 5,
gänge
 2,
ganghaft
 1,
gewon
I, 1,
gewönlich
 1; 2,
läuftig
 1,
nüzlich
 3,
pfleglich
,
üblich
.
Syntagmen:
Bevorzugt prädikativ.

Belegblock:

Schöpper
89b
(
Dortm.
1550
):
Gemein gebreuchig gewoͤnlich pfleglich uͤblich gewon gepreuchlich ganghafft gangbar im schwange leufftig gänge.
Barack, Zim. Chron.
1, 411, 16
(
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
wie dozumal solche schiebsäck an röcken vast gebreuchig waren.
Memminger Chron. Beschr.
3, 27
(
Ulm
1660
):
sondern sangen etwan bey den Zechen von jhrer Voraͤltern Thaten / wie noch im Schweitzerland gebraͤuchig.
Merk, Stadtr. Neuenb.
77, 25
(
nalem.
,
1491
):
die sollen gehalten werden, wie von alter har kommen und gebrúchig gewesen ist.
Glatz, Chron. Bickenkl.
80, 19
(
önalem.
,
um 1640
):
dass sie die bull mit allen andern stattlichen brüefen nit mit gelt, als gebreichig ist, bezalten.
Spechtler u. a., Frnhd. Rechtstexte
1, 27, 10
(
moobd.
,
1524
):
vnd als biß heer bey vnnserer Stat Salzburg herkhomen vnd gebreuchig gewesen, das man all wochen drey tag [...] gephlegen hat, Recht zu besizen.
Winter, Nöst. Weist.
1, 440, 4
(
moobd.
,
1569
):
Es soll auch kain leitgeb über die gewöndlich oder gebreuchig zeit weder hausgeseßnen noch ledigen bei dem wein sitzen lassen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
159, 38
(
m/soobd.
,
1570
):
alle wög und steig die vor altershero nicht gebreuchig gewest sollen nach st. Mathiastag in fasching verbotten sein.
Siegel u. a., Salzb. Taid.
261, 14
(
smoobd.
, Hs.
17. Jh.
):
Dieweil auch sonst an den holzwerchen gebreuchig und nutzlich ist, das die, so den wälden am nechsten gesessen sein [...] vor andern zu holzmaistern [...] bebraucht werden.
Dief./Wü.
605
;
Bad. Wb.
2, 314
;
Schwäb. Wb.
3, 133
,
Schweiz. Id.
5, 366
;
Öst. Wb.
3, 779
.