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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 16.03.2022 12:26
gebotmässig,
Adj.
›jm. (als Gerichtsherren) untertan, gehorsam‹;
vgl.
gebot
1;
1
bot
1.
Belegblock:
Schwäb. Wb.
3, 132
(a.
1483
).