gabhochzeit,
die
.›Hochzeit, bei der der Gast das Hochzeitspaar beschenkt und seine Zeche nicht bezahlt‹;
zu
gabe
1.Bedeutungsverwandte:
gabmalzeit
Belegblock:
Roder, Stadtr. Villingen
213, 20
(önalem.
, 1668
): Sodann [...] soll der missbrauch der gaabhochzeiten [...] abgethon und dem hochzeiter oder hochzeiterin [...] nit erlaubt sein, an solchen offentlichen mahlzeiten mehrers als hernach ausdruckenlich benannte persohnen zu gastieren oder auszuehalten.
Bad. Wb.
2, 273
; Schwäb. Wb.
6, 1972
; Rwb
3, 1132
.