gabhochzeit,
die
.
›Hochzeit, bei der der Gast das Hochzeitspaar beschenkt und seine Zeche nicht bezahlt‹;
zu
gabe
 1.
Bedeutungsverwandte:
gabmalzeit
.

Belegblock:

Roder, Stadtr. Villingen
213, 20
(
önalem.
,
1668
):
Sodann [...] soll der missbrauch der gaabhochzeiten [...] abgethon und dem hochzeiter oder hochzeiterin [...] nit erlaubt sein, an solchen offentlichen mahlzeiten mehrers als hernach ausdruckenlich benannte persohnen zu gastieren oder auszuehalten.
Bad. Wb.
2, 273
;
Schwäb. Wb.
6, 1972
;
Rwb
3, 1132
.