gaber,
der
.›j., der etw. schenkt, vererbt‹;
vgl.
gabe
1; 3.Belegblock:
Köbler, Stattr. Fryburg
104, 30
(Basel
1520
): mag der gaber / die gab als sin eigen guͦt widerumb von dem ihenen / dem er sy zuͦ handen geben hett / ervordern vnd nem͂en.
Schwäb. Wb.
3, 6
; Schweiz. Id.
2, 56
.