götzendienst,
der
.
›Verehrung, Anbetung einer vom Christentum abweichenden Gottheit oder einer in dieser Religion hoch verehrten Person; Vollziehen eines damit verbundenen Kultes‹; innerhalb des Christentums von protestantischer Seite für den Kult der katholischen Kirche gebraucht;
vgl.
götze
 1; 2.
Bedeutungsverwandte:
abglaube
,
abgötterei
 1,
potzendienst
; vgl.
aberglaube
,
argwan
 4,
beiglaube
,
beilere
.
Gegensätze:
gottesdienst
 1.

Belegblock:

Luther, WA
16, 37, 33
(
1524
):
Also ist Laban auch rechtschaffen gewesen und doch darnach zu einem Goͤtzendienst abgerissen worden.
Ebd.
21, 271, 12
(
1544
):
Des gleichen sagt er auch vom Geitz, welchem er gibt den schendlichen namen, das er heisse Abgoͤtterey oder Goͤtzendienst.
Ebd.
28, 589, 19
(
1529
):
und das geschiet nicht Gott zu ehren, sondern dem Teufel Mahomet, welcher sie diesen falschen, ertichten Goͤtzendienst also gelert hat, als fasten, nicht wein trincken, kriegen.
Ebd.
28, 597, 26
(
1529
):
Diss hatte alles den namen, das es Gottesdienst were, zu dem kame des Bapstes Goͤtzendienst mit anruffung der heiligen, wallfarten.
Ebd.
37, 62, 15
(
1533
):
das man ein abeglauben dar aus wil machen und ein Goͤtzen dienst stifften als solten die verstorbenen Heiligen unser Mittler sein.
Sachs
2, 76, 13
(
Nürnb.
1555
):
Die heyden wurden zu gespöt | Und darzu all ire abgött | [...] | Der götzen-dienst zu schand gemacht.
Ebd.
24, 7, 12
:
[Juda und Ißrael] Verlissen iren waren got, | Hingen am götzen-dinst mit spot.
Luther, WA
21, 271, 28
;
22, 180, 35
;
23, 651, 7
;
32, 446, 7
;
40, 2, 110, 22
;
Dasypodius
97v
;
Maaler
188v
;
Volkmar
283
;
Dietz, Wb. Luther
2, 156
.