gänshut,
die
.›Amt des Gänsehütens‹;
zu
gans
.Belegblock:
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 595, 39
(schwäb.
, 1588
): Auf deß hailigen Sanct Thomaß tag sollen durch die herrschaft und ain ersam gericht sambt den burgermaistern alle huetten verlihen und verdingt werden, erstlich daß rindervieh [...] zum 6. die genßhuet.