gänseinung,
die
;
zu
mhd.
genseinigunge
(
Lexer
1, 863
).
›Strafgeld für verbotenes Weiden von Gänsen‹;
zu
gans
.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
272, 12
(
rhfrk.
,
1556
):
Zum vierten ein genßeynunge 6 d.
Bad. Wb.
2, 287
.