erläuterung,
die
.›jm. gegenüber aus einzelnem Anlass oder innerhalb eines Rechtsrituals gegebene (ausführliche, weiterführende) Erklärung, Darlegung; Begründung‹;
zu
erläutern
1.Bedeutungsverwandte:
auflösung
auslegung
erklärung
illustration
interpretament
interpretation
Belegblock:
Fastnachtsp.
864, 6
(nobd.
, 1529
): Bist du schuldig und hast dus than, | Des solt du iez ein erlüterung geben.
V. Anshelm. Berner Chron.
5, 232, 26
(halem.
, n. 1529
): gegen dem [pfarrer von Aptzel] hat der Zwingly disen tag geendet mit huͤpscher erluͤtrung, dass [...].
Maaler
28r
(Zürich
1561
): Radt / aufloͤsung oder erleutterung geben der schwaͤristen puncten deß raͤchtens / denen namlich die radt begaͤrend.
Bischoff, Steir. Landr. Anh.
2, 2
(m/soobd.
, 1503
): Ob ainer in seiner klag mer eintrueg, dann er in der ladung gesetzt hiet, das sol nicht annders beschehen, dann zu erlewtrung der klag.
Rwb
3, 238
.‒
Vgl. ferner s. v. artikel
4, illustration
, interpretament
.