erfordern,
teils
erfodern,
V.
– Eng vernetztes Bedeutungsspektrum mit teils fließenden Übergängen.
1.
›etw. (auf das man ein Recht hat oder zu haben beansprucht) verlangen, (ein)fordern‹; auch: ›einen (Rechts)anspruch auf etw. erheben‹; speziell: ›js. Auslieferung verlangen‹; ›jn. rechtlich belangen‹; ›etw. (z. B. Schulden) eintreiben, einziehen‹;
vgl.
er-
 8.
Bedeutungsverwandte:
ab|erlangen
,
aufheben
 11,
begeren
(V.) 6,
einnemen
 1,
erheischen
 1,
erklagen
 3,
erlangen
 5,
erstehen
 2,
erwinnen
 1,
expostulieren
,
gemuten
 1,
heischen
(V.) 3,
nemen
 4,
verweisen
,
wollen
,
ziehen
; vgl.
ermanen
 4.
Gegensätze:
geben
 1.
Syntagmen:
jn. (von jm.) e., jn. zur strafe, zu töten e., etw
. (z. B.
fleis, den lon / eid / zehenten / zins / zol, arbeit / busse, die huldung / rechnung / schuld / steuer, geld / ungebürliches, das gut / opfer / schwert, js. erbe / gutachten, geschlösser / stätte / werke, x pfund
)
e., das gesez
(Subj.)
etw. e., j. / etw
. (Subj.)
etw
. [wie] (z. B.
drungenlich / strenglich, aus dem herzen / mund, durch jn., durch js. fürnemen, in js. namen, mit geschrei / gericht / gerichtsklage / recht / teiding / wucher, sunder scham / vernunft, von erbrechts wegen
)
e., etw. an / bei jm., für js. schuld, gegen jn., unter / von / zu jm., zu dem reich e
.;
die erforderte schuld, die erforderten güter / klagen
.
Wortbildungen:
erfordern
(
das
) 1 ›Verlangen, Wunsch‹ (dazu bdv.:
begeren
,
das
, 4).

Belegblock:

Luther, WA
15, 766, 30
(
1524
):
wir sollen unns Gott gantz unnd gar übergeben, das ist das opffer, das gott von uns erfordert.
Ebd.
30, 3, 364, 38
(
1531
):
Gott die guten werck an viel orten der schrifft erfordert.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
148, 29
(
thür.
,
1474
):
so magk Hannß Doringk [...] nicht erffurdern nach erlangen nach syne zcuspruche an yn erwunnen habin.
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
241, 5
(
osächs.
,
1523
/
4
):
das man den zehenden pfenning der erforderten guter nicht geben darf.
Ebd. 7:
das man aller erforderten clagen von X ß. I ß. zu helfgeld gibt.
Opitz. Poeterey
55, 2
(
Breslau
1624
):
Plinius der Juͤngere / welcher vber alle seine sachen gelehrter freunde guet achten erfodert / saget [...].
Köbler, Ref. Nürnberg
123, 2
(
Nürnb.
1484
):
so sol den Clagern soͤlliche Sum̄ auf ir eruordern zuͦgesprochen werden.
Koller, Ref. Siegmunds
240, 4
(Hs.
um 1474
):
was zü dem reich gehort oder gehort hat; daz man daz zü dem reich erforder und zihe, das ist man verbunden im rechten.
Chron. Augsb.
7, 256, 19
(
schwäb.
, zu
1551
):
wa aber kranckhait oder ander erbar ursachen wären, soll der schuͤlmaister nichts ungebürlichs erfordern.
Spiller, Füetrer. Bay. Chron.
30, 6
(
moobd.
,
1478
/
81
):
ervodert sy [Semiramis] sölichs an in [sun] und begerte seins unzimlichen beiligens.
Ebd.
64, 25
:
den lon wolten sy von Got ervodern.
Turmair
5, 578, 13
(
moobd.
,
1522
/
33
):
die churfürsten [...] wolten ie den gefangen fürsten ledig habn, begerten an kaiser Friderich, er solt in erfordern von herzog Heinrichen.
Luther, WA
10, 3, 341, 22
;
ders. Hl. Schrifft.
Lk. 19, 23
;
Leman, Kulm. Recht
2, 3, 106
;
Mitzschke, UB Bürgel
285, 5
;
Grosch u. a., a. a. O.
235, 33
;
329, 34
;
Buchda, Schöffenspr. Pössneck
4, 102
;
Kisch, a. a. O.
308, 6
;
355, 33
;
529, 2
;
Sachs
22, 59, 26
;
Anderson u. a., Flugschrr.
24, 11, 8
;
Merk, Stadtr. Neuenb.
55, 10
;
92, 2
;
Luginbühl, Brennwalds Schweizer Chron.
1, 233, 26
;
Edlib. Chron.
6, 8
;
Rapp, UB Stuttg.
515, 34
;
Roth, E. v. Wildenberg
150, 21
;
Turmair
4, 184, 1
;
Dasypodius
322v
;
Schöpper
104a
;
Maaler
109v
;
Rot
310
;
Henisch
1177
;
Rwb
3, 184
 f.;
Schweiz. Id.
1, 999
;
Schwäb. Wb.
2, 794
.
Vgl. ferner s. v.
ab|erlangen
,
ausrichtung
 5,
befelhaber
,
behaltnis
 3,
inhalt
(Präp.),
insonders
 2.
2.
›jn. (auch: Gruppen u. Ä.) aus je besonderen Gründen und zu unterschiedlichen Zwecken, meist aus einer asymmetrischen Position heraus, an einen Ort bestellen‹; im Einzelnen: ›(einen Gast) einladen‹; ›jn. an einen Ort befehlen, zitieren‹; ›jn. (gerichtlich) vorladen‹; ›jn. (zum Militärdienst u. Ä.) einberufen‹; ›jn. herausfordern‹; ›jn. von einem Ort (zurück)holen‹;
vgl.
er-
 1; 5.
Bedeutungsverwandte:
berufen
(V.) 7,
bitten
(V.) 6,
fürheischen
,
gebieten
 2,
heischen
(V.) 4,
zitieren
; vgl.
aufmanen
 1,
bescheiden
(V.) 10,
beschreiben
 10,
betagen
 6,
1
heissen
 6,
2
laden
 4.
Syntagmen:
jn
. (z. B.
den scharfrichter, die christen / gerichtschöffen / kurfürsten / predicanten / reichsstände /
˹
vierer / zehener
˺ Mitglieder eines Vierer- bzw. Zehnerausschusses)
e., jn
. [woher, wohin] (z. B.
auf das rathaus, aus dem haus / elend, gegen
[+ Städtename],
vor jn., zu verhör, zum gericht
), [wann] (z. B.
am pfingsttag, auf den heutigen tag
), [wie] (z. B.
wieder, mit gericht, zu recht
)
e., jn. e
. [+ erweiterter Inf.];
j. von dem gericht / keiser erfordert werden
.
Wortbildungen:
erfordern
(
das
) 2 ›Einladung, Vorladung; Einberufung‹ (dazu bdv.:
aufbot
 2,
aufmanen
 1, subst.).

Belegblock:

Luther, WA
23, 454, 14
(
1527
):
ich las euch wissen, das ich an Pfingstag vergangen zu vorhor erfoddert bin.
Ebd.
49, 743, 12
(
1545
):
Wie solt es denn nicht erschrecken, wenn es hoͤret, das Gott die letzte Welt mit Blitz, Donner und Fewer zum Juͤngsten Gericht erfordern werde.
Köbler, Ref. Franckenfort
90, 4
(
Mainz
1509
):
Wo sie [Schoͤffen] aber vßwendig der anleide brieff vnd andere gerechtigkeit zu besichtigen erfordert werden [...] so sol man [...].
v. Keller, Amadis
385, 30
(
Frankf.
1571
):
Eu. Kö. W. haben mich auff heutigen tag citiren vnd erfordern lassen.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
66
(
Nürnb.
1517
):
Darumb bistu komen zu erfordern die sünder, nit die gerechten. o here Jesu Christe.
Wickram
4, 28, 4
(
Straßb.
1556
):
Des andren tags [...] hatt er alle die erforderen lassen / so mit im in Portugal hand faren oder schiffen woͤllen.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron.
33, 15
(
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
der kayser schickt auch nach herrn Andreen Greyseckher. Der [...] cham auch gein Gratz auf des kaysers ervordern.
Ebd.
105, 24
:
der kunig ervorder die pessten burger ab gen Offen; da muesten sy mit im taydigen.
Turmair
4, 1183, 20
(
moobd.
,
1522
/
33
):
Die erlangten [...], das man [...] die christen wider aus dem elend ervodert und in ein aigner pischof wider erlaubt wurd.
Rintelen, B. Walther
136, 6
(
moobd.
,
1552
/
8
):
es sey dan, das er sich [...] unterwerfen thet, der Gestalt, so oft er von dem Gericht ervordert wierdt, das er daselbst ungewaigert erscheinen welle.
Mell u. a., Steir. Taid.
134, 8
(
m/soobd.
,
17. Jh.
):
so etwan ein würt von einen andern us seinen haus erfordert wurde und empfieng an seinen leib ein schaden [...], der [...].
Köbler, Ref. Wormbs
28, 9
;
110, 11
;
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
495, 65
;
72
;
Gille u. a., M. Beheim
453, 401
;
Chron. Nürnb.
5, 769, 36
;
Dinklage, Frk. Bauernweist.
93, 44
;
Chron. Augsb.
7, 188, 5
;
223, 1
;
Grossmann, a. a. O.
146, 28
;
197, 9
;
Roth, E. v. Wildenberg
105, 14
;
Winter, Nöst. Weist.
1, 160, 19
;
4, 28, 8
;
Siegel u. a., Salzb. Taid.
152, 12
;
298, 26
;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
2, 34
;
Moscouia
C 1r, 25
;
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
95
;
Rwb
3, 183
 f.;
185
 f.;
Schweiz. Id.
1, 998
 f.;
Schwäb. Wb.
2, 794
.
Vgl. ferner s. v.
aushämeln
,
jargeding
.
3.
›jn. aufgrund entsprechender Befugnis ernennen, erwählen; jn. (auf eine Position, an eine Institution, zu einer Aufgabe) berufen, (in ein Amt) einsetzen‹; als Ütr. mit hinzukommender Spezialisierung anschließbar an 2.
Gehäuft oobd.
Bedeutungsverwandte:
begeren
(V.) 4,
erwälen
 3,
widmen
; vgl.
benennen
 4,
bestellen
 10,
machen
 22.
Syntagmen:
jn. e., jn. zu einem hauptman, zu dem bistum / babsttum / reich e., jn. e., das [...]
.

Belegblock:

Luther, WA
11, 261, 17
(
1523
):
Samson war von Gott dartzu erfoddert, das er die Philistiner plagen sollt.
Maaler
109v
(
Zürich
1561
):
Einen zuͦ einem hauptmañ Erfotderen vñ begaͤren.
Leidinger, V. Arnpeck
476, 38
(
moobd.
,
v. 1495
):
starb Lampertus, der [...] von den Longobarden zu dem reich erfodert ward.
Ebd.
479, 8
:
kung Hainrich [...] sprach, er wär von ainer gemainen samnung gevodert und erbelt zu küng, [...], und ob er also erfo dert
[sic!]
wär worden, so bolt der [...].
Turmair
4, 730, 6
(
moobd.
,
1522
/
33
):
damit die, so zu dem pistumb oder pabstum und künigreich ervodert, von got gesalbt würden.
Ebd.
902, 9
:
Proculus [...] ward von dem kaiser ervordert, blieb bis an sein end an des kaisers hof.
Ebd.
6, 17
;
Rwb
3, 183
 f.
4.
›jn. zu einer Handlung auffordern, anweisen, mit etw. beauftragen‹ (vereinzelt mit Subj. d. S.); auch: ›jm. befehlen (etw. zu tun)‹; als Spezialisierung anschließbar an 1;
vgl.
er-
 3.
Bedeutungsverwandte:
ankeren
 2,
anrufen
 3,
ansprechen
 2; 6,
bitten
(V.) 1,
ermanen
 1,
fragen
,
gebieten
 3,
herfürlocken
,
vermanen
,
warnen
; vgl.
gesinnen
(V.) 2,
halten
 17.
Wortbildungen:
erfordern
(
das
) 3 ›Befehl‹,
erforderung
3 ›Aufforderung, Anweisung‹ (dazu bdv.:
gebot
 1).

Belegblock:

Luther, WA
10, 1, 2, 406, 33
(
1526
):
was du mit dem leybe thuͦst, das sol alles dahin gericht seinn, das es geschehe Got zuͦ lobe, nach erforderung dises gebotes, das da saget ,[...]‘.
Ebd.
31, 1, 3, 1
(
1529
):
,Gebot‘ heyst eygentlich das gebotten unnd erfodert wirdt.
Ebd.
47, 378, 11
(
1537
/
40
):
Gott erforddert, man sol vater und mutter ehren.
Chron. Mainz
1, 223, 1
(
rhfrk.
,
15. Jh.
):
da meinte der alt rat, ime geburt nit dar inne zu reden, er worde dann erfordert, als recht were.
Franz u. a., Qu. hess. Ref.
3, 95, 19
(
hess.
,
1548
):
In summa, dass man nichts druf antwort, kem aber hernacher ein weiter erforderung vom bischow, dass man sich dan auch lasse ferrer vernemen.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth
1, 3, 22
(
Frankf.
1563
):
wie [...] harpffen, lauten, geigen [...] die vorhin begierlichkeit im menschen zuͦ solchem [freudigkeit und tantzen] erforderen und herfür locken.
Luginbühl, Brennwalds Schweizer Chron.
1, 231, 18
(
halem.
,
1508
/
16
):
Uͤber des erfordert der selb kúng Ludwig die von Bern, das si im ouch hulden.
Enders, Eberlin
1, 2, 1
(
Basel
1521
):
ICh erster bundtsgnoß wird erfordert von minen .xiiij. mit gesellen gnuͦg ze thuͦn vnser verbündtnüß.
Klein, Oswald
6, 13
(
oobd.
,
1425
?):
Ich bin erfordert an den tanz.
Mell u. a., Steir. Taid.
11, 6
(
m/soobd.
,
1568
):
[das er] in allen dingen [...] hülflich, beistendig und ratsamb [...], auch auf sein erfordern gehorsam und gewärtig sein welle.
Luther, WA
1, 691, 25
;
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
496, 20
;
Rwb
3, 184
;
Pfälz. Wb.
2, 934
.
Vgl. ferner s. v.
ankeren
 2.
5.
›etw. nötig, notwendig machen, bedingen‹ (von sachlichen Subjekten gesagt); auch: ›etw. / jn. (zu etw.) benötigen, nötig haben‹.
Bedeutungsverwandte:
bedürfen
 2,
fürbringen
,
gebüren
 3,
verordnen
,
wirken
,
zugeben
; vgl.
begeren
(V.) 7,
heischen
(V.) 8.
Syntagmen:
jn. / etw
. (z. B.
die speise, eine correction, eine scharfe rache
)
e., etw
. (Subj., z. B.
der geist, die frage / kunst / liebe / natur / not[durft] / ordnung / sache / zeit, das ampt, gebot / gesez / recht, gutes wirken
)
etw. e., das geisten
(Subj.)
gnade e., etw
. (Subj.)
e., das [...]
(jeweils mit Subj. d. S.);
j. um etw
. (z. B.
um den frieden, leibfälle
)
erfordert sein / werden, j. / etw
. (Subj.)
zu etw
. (z. B.
die bauernschaft zu dem fürschlag, die leren zu der poesie
)
erfordert sein / werden
;
es
(unpersönliches Subj.)
e. S
. (Gen.obj., z. B.
der gelegenheit
)
e
.;
der erforderte teil, die erforderte correction
.
Wortbildungen:
erforderung
4 ›Erfordernis, Grundlage‹ (dazu bdv.: vgl.
ausheischung
 1,
bedarf
).

Belegblock:

Luther, WA
10, 3, 145, 22
(
1522
):
Es sol sich aber niemandts understeen die [gewalt] zuͦ uͤben, wenn es nit von noͤten ist oder nit erforderet, dann die junger haben sy auch nit alwegen geuͤbet.
Ders., WA Br.
3, 349, 73
(
1524
):
Das ich mit warheyt schreiben mag, kan es auch Jn erforderung der notturfft nachbringen, das ich von solchem papir noch bey vierzehenhundert gulden schuldig bin.
Gropper. Gegenw.
5r, 1
(
Köln
1556
):
Soliches wirckt vnd erfordert die natur der Disparaten dynge / so nit eyner natur seindt.
Ebd.
19r, 5
:
das wan der Vmbstandt der wort / den Methaphorischen siñ nit notwendig thut erfordern.
Opitz. Poeterey
17, 2
(
Breslau
1624
):
die lehren / welche sonsten zue der Poesie erfodert werden.
Ebd.
24, 22
:
Die ziehrligkeit erfodert das die worte reine vnd deutlich sein.
M. Cunitia. Ur. Prop.
168, 11
(
Öls
1650
):
ist gnug / daß der Leser [...] in einem vorgegebenen recht wincklichten dreyeck / den erforderten oder unbekandten theil suchen koͤnne.
Ebd.
179, 23
:
Weil allein erfodert wird / eigentlich zuverstehen / wz Tempus æqvale [...] und Tempus apparens [...] worin sie unterschieden.
Ebd.
187, 35
:
die andern [...] erfodern fast uͤberall eine correction.
Ebd.
261, 13
:
dabey ist der erfoderten correction nicht zuvergessen.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
150
(
Nürnb.
1517
):
das der geist die speis erfordert, ereugent sich aus dem, das alle creatur den geist nit ersetigen mögen.
Ebd.
230
:
Wöllen ist ein gab der natur, geisten und guts wurken erfordern die gnad.
Turmair
1, 300, 6
(
Nürnb.
1541
):
so ichs solte nach erforderung der sach [...] reichlich erzelen.
v. Keller, Ayrer. Dramen
168, 6
(
Nürnb.
1610
/
8
):
Fürwar, das ist ein schwere sach | Vnd erfordert ein scharpffe rach.
Köbler, Ref. Wormbs
44, 9
;
345, 18
;
Küther, UB Frauensee
397, 42
;
Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 315, 17
;
2, 530, 73
;
Anderson u. a., Flugschrr.
8, 11, 18
;
Dietrich. Summaria
20v, 22
;
Schorer, Sprachposaun
51, 11
;
Grossmann, Unrest. Öst. Chron.
163, 3
;
Dasypodius
322v
;
Maaler
109v
;
Henisch
1177
;
Rwb
3, 196
;
Pfälz. Wb.
2, 934
;
Schweiz. Id.
1, 998
.
Vgl. ferner s. v.
afternachreden
,
1
bär
 3.