erbfeind,
der
;–/-e
.›Gegner, der traditionell seit Generationen als Feind angesehen wird‹; auch: ›erbitterter Feind‹; in religiösem Kontext speziell: ›Teufel‹;
zu
erb-
; vgl. erben
1.Bedeutungsverwandte:
erzfeind
anfechter
durchächter
Belegblock:
Luther, WA
41, 136, 8
(1535
): Es ist aber niemand denn der Teuffel, der solchs anrichtet jnn der welt als der rechte Ertz und Erbfeind Christi und der Christenheit.
Ebd.
46, 605, 10
(1538
): Wir sind wol zornig und boͤse auff den Tuͤrcken, als das er der Erbfeind der Christlichen Kirchen sey.
Thür. Chron.
9v, 14
(Mühlh.
1599
): sassen die Roͤmer zu Rath / vnd hat der mehrer Theil ein grossen gefallen daran / daß sie Friede haben solten / vnd jhre Erbfeinde [Carthago] gedemuͤtiget hatten.
Ebd.
14v, 18
: Anno 284. Regiert Diocletianus / ein Erbfeind der Christen.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
169v, 41
(Leipzig
1588
): Auff das jhre Key. May. [...] jhren Landen vnd Leuten [...] beywohnen / wider den Erbfeind der Christenheit / nemlich wider den Tuͤrcken.
Göz. Leichabd.
172, 100
(Jena
1664
): bald mit der ganz⸗erboßten Welt / [...] / sich durcharbeiten muͤssen; bald auch wieder den Erbfeind menschliches Nahmens / [...] stehen muͤssen.
Sachs
22, 550, 7
(Nürnb.
1552
): Ich hoff zw got, ich werd erlöst | Durch in von meim grewling erbfeint.
Chron. Augsb.
8, 387, 5
(schwäb.
, zu 1552
): daß die röm. kais. und kön. may(estäten) [...] wider den erbfeind christenlichs namens und glaubens, den Türcken, ainen gemainen pfenning durch das gantz reich anzulegen bewilligt [...] haben.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
488, 12
; Rwb
3, 62
.