emolument,
das
;
aus
lat.
emolumentum
›Vorteil, Nutzen‹
(
Georges, Neub.
1, 1860
).
›Einkunft, Einnahme‹.
Bedeutungsverwandte:
nuzbarkeit
 1; vgl.
aufhebe
 2,
gewin
 5,
gülte
(
die
) 1; 2,
intrade
.

Belegblock:

DRQEdit, LothringenLandsbr. Tit.
6, 4, 33
(
1599
):
seindt gleichwol viel / so das Halßgericht zuhalten berechtiget [...] geniessen auch sonsten der Hochgerichts Nutzbarkeiten vnnd Emolumenten.
Rennefahrt, Gebiet Bern
92, 8
(
halem.
,
1614
):
1800 ℔; jedoch hierin umbegryffen die emolumenta, die er hat von sigelgelt, buͦßen, von den manlächen.