emolument,
das
;aus
lat.
emolumentum
›Vorteil, Nutzen‹
(Georges, Neub.
).1, 1860
›Einkunft, Einnahme‹.
Bedeutungsverwandte:
nuzbarkeit
aufhebe
gewin
gülte
die
) 1; 2, intrade
Belegblock:
DRQEdit, LothringenLandsbr. Tit.
6, 4, 33
(1599
): seindt gleichwol viel / so das Halßgericht zuhalten berechtiget [...] geniessen auch sonsten der Hochgerichts Nutzbarkeiten vnnd Emolumenten.
Rennefahrt, Gebiet Bern
92, 8
(halem.
, 1614
): 1800 ℔; jedoch hierin umbegryffen die emolumenta, die er hat von sigelgelt, buͦßen, von den manlächen.