einhauen,
V.
›etw. in etw. hineintreiben; etw. in einen festen Untergrund einmeißeln‹; speziell: ›(einen Schacht) abteufen‹; auf Personen bezogen auch: ›auf jn. einschlagen‹; dies überwiegend ütr.: ›jn. verleumden, fälschlich beschuldigen‹;
vgl.
ein-
 1; 2,
hauen
 8.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abstossen
 1,
becken
(V.) 1,
beklaffern
,
darschmeissen
,
lästern
 2.

Belegblock:

Luther, WA
7, 636, 34
(
1520
/
1
):
das heylige vorprante recht helff euch, das yhr das schwerd ja findet [...] und frisch zu dem ketzer Luther einhawett, und yhe mit der schneyden treffet.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
76, 2
(
omd.
,
1563
):
es soll auch hinfort keiner [...] solche schaͤchte einhauen.
v. Keller, Ayrer. Dramen
1316, 10
(
Nürnb.
1618
):
Daß ich komm selbst der Keiserin für | Vnd hau sie bey dem Keiser ein, | Wie sie thu ein Bulerin sein.
Päpke, Marienl. Wernher
11612
(
halem.
,
v. 1382
):
Indem hole was inden stain | Vil maisterlich gehowen ain | Grab, schone, vil wol gemacht.
v. Keller, a. a. O.
1323, 7
;
1326, 13
.
Vgl. ferner s. v.
afterreden
.