einbinden,
V., unr. abl.
1.
›etw. (in etw.) einbinden, -wickeln, -packen, -passen‹; im Einzelnen: ›ein Buch binden, mit einem Einband versehen‹; auch: ›etw. (z. B. einzelne Lagen ohne Einband) in ein Buch einbinden, einem Text beibinden‹; ›ein Kind wickeln‹; vgl.
ein-
1; 4, binden
5; 12.Bedeutungsverwandte:
einfesseln
einfetschen
anfesseln
anschlaufen
bewellen
binden
gebinden
Syntagmen:
etw
. (z. B. den kalender, das buch
) e
., jn. / etw. in etw
. (z. B. den karbunkel in die säule, das buch in leder, das kind in tücher / windeln, das buch in das buch
) e
., etw. mit etw
. (z. B. den artikel mit dem coment, bücher mit brettern
) e
.Belegblock:
Ziesemer, Gr. Ämterb.
273, 28
(preuß.
, 1416
): 1 antiphonarium ane nothen ingebunden by dem salter.
Luther, WA
30, 2, 109, 18
(1529
/30
): das er solch Buͤchlin lies abschreiben, sonderlich einbinden und seer lieb hatte.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
662, 4881
(Magdeb.
1608
): Ein Auge von der schwartzen Katzen / | Ein langer schwantz von einer Ratzen. | Das jhm die Großmutter einbund / | Damit er nicht wuͤrde verwundt.
Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 107, 18
(Köln
1619
): Das Kindlein fein, | Jn tuͤchlein eingebunden, | Bey der Muͦtter sein.
Wickram
4, 49, 35
(Straßb.
1556
): ein schoͤnes gebundenes buͤchlin / in welchem die buͤcher Salomonis und der Syrach yn gebunden was.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
131
(Genf
1636
): einbinden / einfaͤsseln.
Morrall, Mandev. Reiseb.
157, 4
(schwäb.
, E. 14. Jh.
): die súle da sind in gebunden groß karwunckel.
Henisch
386
(Augsb.
1616
): Das buch in leder einbinden lassen.
Luther, WA
28, 608, 32
; Österley, Kirchhof. Wendunmuth
1, 142, 10
; Lemmer, Amman/Sachs. Ständeb.
21, 2
; Rechn. Kronstadt
3, 138, 44
; Jörg, Salat. Reformationschr.
601, 2
; Zingerle, Inventare
184b, 3
; Schweiz. Id.
4, 1350
; Schwäb. Wb.
2, 591
.2.
›dem Täufling ein Geldgeschenk beigeben‹; Spezialisierung zu 1, im Übergang zur ütr. Verwendung.Bedeutungsverwandte:
vgl. aussetzen
bedenken
begaben
begeben
Wortbildungen
einbindete
gevattergeld
göttigeld
Belegblock:
Welti, Stadtr. Bern
327, 20
(halem.
, n. 1437
): Wie vil man kinden in binden sol
(Überschrift).
Argovia
9, 92, 34
(halem.
, 1527
): Und nimbt der Vatter das
[uneheliche]
Kind nit ei’swegs, so ist die Inbindeten ouch jren (›gehört das Taufgeschenk der Frau‹).
V. Anshelm. Berner Chron.
4, 528, 13
(halem.
, n. 1529
): dem goͤti
[Täufling]
nach ires lands bruch in einer Eidgnoschaft nammen ingebunden zwe gulden pfenning. Rennefahrt, Staat/Kirche Bern
920, 6
(halem.
, 1643
): dz ein götti oder gotten
[›Pate‹]
dem kind, was standts doch die elteren sind, nit mehr ynbinden sölle, dann ein silber oder goldt cronen. Rwb
2, 1365
; Schweiz. Id.
4, 1350
.3.
›etw. anordnen, verfügen‹; ›jm. etw. auftragen, vorschreiben, befehlen‹; auch: ›jm. etw. einschärfen‹; vgl.
ein-
1, binden
14.Seit M. des 15. Jhs.
Bedeutungsverwandte:
auflegen
1
befelen
andingen
beschreiben
einbilden
gebieten
Syntagmen:
etw
. (z. B. den artikel / eidschwur
) e
., das ampt
(Subj.) jm. etw. e
., jm
. (z. B. dem bürgermeister, der oberkeit, den gerichtsknechten / verwandten, den weibern
) etw. e
., jm. e
. [+ Objektsatz], jm. e
. [+ Infinitivsatz], etw
. [wie] (z. B. ernstlich / sonderlich, hoch und teuer, bei / in eidespflichten, mit ernst
) e
.Wortbildungen:
einbinden
das
) ›Vorschrift, Ermahnung, Befehl‹ (dazu bdv.: condition
Belegblock:
Luther, WA Br.
4, 398, 5
(1526
/8
): Wo der Pfarrherr nicht rechtschaffen ist, so hilft das Einbinden nichts, daß er handeln soll, wie er’s gegen Gott wisse zu verantworten.
Franz u. a., Qu. hess. Ref.
2, 150, 39
(hess.
, 1532
): das wir keys. mt. [...] einbinden wollten, zu glauben ader nit zu glauben.
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
38, 6
(osächs.
, 1542
/70
): Es sal auch den gerichtsknechten [...] bei iren aidespflichten eingepunden und bevohlen sein, [...].
Chron. Nürnb.
5, 790, 21
(nobd.
, 1516
): Denen aber, so burgermaister sein, ist aufs ernstlichst eingepunten, das sie die zeit ires ampts dem gemainen nutz zupringen sollen.
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
576, 11
(nobd.
, 1525
): haben sie daneben uns und inen in aidspflichten eingepunden und uffgelegt, [...].
Lexer, Tucher. Baumeisterb.
46, 6
(nürnb.
, 1464
/75
): so soll im ein paumeister einpinden, die vorgeschribe artickel bei derselben seiner gelüb zu halten.
Bächtold, H. Salat
182, 5
(o. O. 1537
): Als Gott der vater von ewigkeit | Beschuͦf den himmel und erden breit, | [...] | Ward doch hiebi ingbunden satt, | Zuͦ sterben alls, das leben hat.
Pfeiffer-Belli, Murner im Glaubensk.
3, 82, 28
(Luzern
1528
): Disses jnbinden vnd condition sol in grundt nüt, denn die nuwen Christen haltent alles das für erlogen das wider iren glauben ist.
Chron. Augsb.
7, 480, 1
(schwäb.
, zu 1559
): auch iren weibern, töchtern und megden einbinden und bevelhen wolten, sich mitler weil anhaims zuͤ enthalten.
Drescher, Hartlieb. Caes.
36, 10
(moobd.
, 1456
/67
): doch ward im das eingepunden und swerleich verpoten, das er dieselben geschrifft fúrbas chainen menschen scholt offenbarn.
Luther, WA
28, 634, 29
; 28, 718, 7
; UB Zug
1994, 12
; Chron. Augsb.
4, 390, 1
; 7, 313, 7
; 476, 7
; Mell u. a., Steir. Taid.
23, 29
; Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
529, 2
; Siegel u. a., Salzb. Taid.
262, 24
; Schweiz. Id.
4, 1351
.4.
›(Vieh) im Stall anbinden, halten‹; vgl.
ein-
5, binden
1; 6.Belegblock:
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
72, 7
(osächs.
, 1570
/7
): Anstatt des gelden viehes ist nutzlicher, das man melckeküe halte oder oxen einbinde.
Ebd.
82, 42
: Bericht, wie man ochsen, so man uff die mastung einbindet, warten soll.