eifergesez,
das
.
›Gesetz, das das Verfahren gegen des Ehebruchs verdächtigte Frauen regelt‹; es basiert auf dem Alten Testament, wird aber auch auf zeitgenössische Verhältnisse bezogen;
vgl.
eifer
 1,
gesez
 1.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
4. Mose 5, 29
(
Wittenb.
1545
):
DJS ist das Eiuergesetz
[
Mentel
1466:
die ee der eebrechung
, Var. 1475
2
–1518:
die ee der euferung
; nd. Bibel 1478:
dat ghesette der elyghen leveden
, 1522:
de ee des mißwanes
;
Eck
1537:
das gsatz des arckwonigen eifers
]
/ wenn ein Weib sich von jrem Man verleufft vnd vnreine wird.
Sachs
15, 171, 26
(
Nürnb.
1563
):
Diß ist das eyfer-gsetz gemein, | Darmit ein unrein weib zu straffen, | Wenn sie ein frembder hett beschlaffen.
Ebd.
30
:
Und so den mann den allermeist | Anzünden thut der eyfer-geist, | Daß ers stellt für den herrn zu letz | Und handel nach dem eyfer-gsetz.
Ebd.
169, 1
;
Henisch
824
.