ehemüle,
der
.›Gemeindemühle, in der gegen eine Gebühr nicht nur das Getreide der Mühlenbesitzer, sondern auch das anderer Personen und Gemeinden gemahlen wird‹;
vgl.
ehe
(die
) 1, müle
1.Wortbildungen:
ehemülner
Belegblock:
UB Zug
440, 41
(halem.
, 1407
): sol man ze Wil haben ein muͤli, und das sol sin ein eemúlÿ.
Siegel u. a., Salzb. Taid.
39, 40
(smoobd.
, Hs. 1625
): wo es [wasser] aber auf ain ehemüll, sag oder zu heüsern rune, so mag er am sambstag [...] ein thail außkern und denselben biß auf den sontag zu mittag brauchen.
Ebd.
183, 18
(17. Jh.
): daß etlich persohn sein außgeschloßen [zu dem ehehaft tätung zu kommen], erstlich all geweicht persohn, [...] die rechten ehemillner und pecken.
UB Zug
1240, 2
; Siegel u. a., a. a. O.
23, 45
; Rwb
2, 1240
.