dreissig,
Zahlwort: a) Kardinalzahl; unflektiert, gelegentlich auch flektiert (vgl.
Moser/Stopp VII, § 
144, 10
); b) Ordinalzahl
der
dreissigste
; wie Superlative der Adj. flektiert; in den Bedeutungen 4 und 5 häufiger Varianten:
dreisgast, dreisgest, dreisgist, dreisgost
(vgl.
Moser/Stopp VII, § 
145, 3
). – Zahlwort zur Bezeichnung eines Zahlenwerts, zu dem sich besonders im Rechtsbereich Spezialisierungen [zu b)] ausbilden: 1. allgemein; 2. in festen und variablen Fügungen bezogen auf Abgaben (Mengen, Gewichte, Geldbeträge u. Ä.); 3. Zeiträume, Termine und Fristen; 4.-5. Spezialisierungen [überwiegend in substantivischer Verwendung zu b)].
– Zur Sache:
Lex. der mal. Zahl.
693
ff.
1.
a) ›dreißig‹; Kardinalzahl, die allgemein die Anzahl von Bezugsgrößen angibt; tropisch auch: ›viel, eine hohe Anzahl (von etw.)‹.
Phraseme:
der dreissigen kart karten
›ein bestimmtes Kartenspiel betreiben‹.
Bedeutungsverwandte:
viel
; vgl.
genug
 1,
manig
(Adj.) 1.
Syntagmen:
d. juden / ritter / senatores, d. ellen
;
j. / etw
. (Subj., Pl.)
d. an der zal sein
;
js
. (Pl., z. B.
der gesellen
)
d. sein
;
je d. um einen pfennig geben
;
d. oder mer
;
wol / zwier d
.;
ungefär bei dreissigen
.
Wortbildungen:
dreissig
(
die
) ›Rat aus dreißig Personen‹ (a. 1410),
dreissigen
(V.) 1 ›ein bestimmtes Kartenspiel betreiben‹ (a. 1450), ˹
dreissigfältig
,
dreissigfart
˺ ›dreißigfach‹, ˹
dreissigmal
,
dreissigstund
˺ ›dreißigmal‹,
dreissigtausend
,
dreissigzal
.
b) ›der dreißigste‹; Ordinalzahl, die die ›dreißigste‹ in einer Reihen- oder Rangfolge von Bezugsgrößen kennzeichnet; im Symbolgehalt nur in wenigen Aspekten an biblische Vorgaben anschließbar.
Bedeutungsverwandte:
weitere Ordinalzahlen wie z. B.
fünfte
(
der
),
zehente
(
der
).
Syntagmen:
schickung des dreissigsten mans
.

Belegblock:

Zu a):

Große, Schwabensp.
212a, 22
(Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
iedoch vorte man se viele [Ioden] vnde gab ir ie drittich vmme einen bosen pennigh.
Luther. Hl. Schrifft. 1. Mose
6, 15
(
Wittenb.
1545
):
DA sprach Gott zu Noah [...] MAche dir einen Kasten [...] Drey hundert Ellen sey die lenge / [...] / vnd dreissig ellen die höhe.
Meisen, Wierstr. Hist. Nuys
1126
(
Köln
1476
):
Ouch had man dar baeuen eyn wyll | Vyll meer dan dryssich dusent pyll.
Voc. inc. teut.
e ijr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Dryssig [...] Dryssigeste [...] Dryssigfert [...] Dryssig zal.
Thür. Chron.
8r, 5
(
Mühlh.
1599
):
Dreissig Senatores vnnd 20. Rahtsherrn wurden Gefangen.
Kehrein, Kath. Gesangb.
2, 469, 5
(
Nürnb.
1631
):
die rein Jungfraͤwliche Zucht, | Die bringet hundertfaͤltige Frucht, | [...] | Die Wittib sechtzigfaͤltig tragn, | Die Eheleuth [...] | Dreissigfaͤltig Fruͤcht leisten
(vgl. dazu Mt. 13, 8).
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
535
(
Genf
1636
):
Treyssig mal.
Sappler, H. Kaufringer
12, 101
(
schwäb.
, Hs.
1464
):
mein man ist in dem halben jar | wol dreissigstund bei mir gelegen.
Ebd.
23, 69
(Hs.
1472
):
waren gesellen vil | auf dem velt zuosammenkommen, | [...] | der warent wol dreißig oder mer.
Spechtler, Mönch v. Salzb.
47, 37
(
oobd.
,
3. Dr. 14. Jh.
):
Dreissigkfeltig krone ist etleicher lone, | zwir dreissigk reicher ist der lon etleicher.
Luther. a. a. O. Mt.
13, 8
;
Chron. Köln
1, 1121
;
Rwb
2, 1099
;
Schweiz. Id.
14, 1303
;
1307
f.
Vgl. ferner s. v.
anzeiger
 2.

Zu b):

Voc. inc. teut.
e ijr
;
Mylius
K 2v
;
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
122
;
Rwb
2, 1100
.
2.
a) ›dreißig‹;
b) ›der dreißigste‹; zu a) und b): in festen und variablen Fügungen und Wortbildungen, die Zeiträume, Termine, Fristen oder das Alter e. P. / e. S. angeben; ütr.: ›lange‹; im rechtlichen Bereich mit Tendenz zur Formelhaftigkeit häufig bezogen auf das Mindestalter, ein Entscheidungsjahr oder Verjährungs- und Ersitzungsfristen (zur Ausdifferenzierung vgl.
Rwb
2, 1098
f.); in subst. Verwendung [zu b)] speziell auch: ›der dreißigste Tag nach Mariä Himmelfahrt (13. September)‹; anschließbar an 1.
Phraseme
Zu a):
dreissig jare und einen tag
;
unser frauen dreissig
›der 13. September; dreißig Tage nach Mariä Himmelfahrt (15. August)‹.
Syntagmen
Zu a):
d. jare / tage, innerhalb d. jaren
. – Zu b):
etw
. (Subj.)
bis in den dreissigsten umlaufen, vor dem dreissigsten ausgeschrieben werden
(jeweils bezogen auf den dreißigsten Tag nach Mariä Himmelfahrt);
das dreissigste jar, im dreissigsten jar
.
Wortbildungen
Zu a):
dreissigjärig
1 ›dreißig Jahre lang‹; 2 ›dreißig Jahre alt‹.

Belegblock:

Zu a):

Schade, Sat. u. Pasqu.
2, 170, 185
(o. O. o. J.):
Die seind zuͦ iren tagen komen, | Me dann dreißig jar im kloster gewesen.
Luther. Hl. Schrifft. 5. Mose
34, 8
(
Wittenb.
1545
):
die kinder Jsrael beweineten Mose [...] dreissig tage.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
57, 37
(
thür.
,
1474
):
Hat Heinrich Rodels vater solliche gutter [...] ynnegehabt dryssig jar unde jar unde tagk ane der kindere rechte insprache.
Logau. Abdank.
163, 16
(
Liegnitz
1651
):
Wir / die deß Kriegeß Teuffeleien unlaͤngst durch die dreißig Jahr / so erbaͤrmlich zerfoltert und durchaͤchtet hatten.
Kehrein, Kath. Gesangb.
2, 483, 16
(
Nürnb.
1631
):
Den Clerum reformieret, | Durch dreissig jaͤhrign Lauff.
Lauchert, Merswin
10, 15
(
els.
,
1352
/
70
):
do ich [frv́nt gottes] in dirre v́bvnge aber wol vffe drissig dage gesin was, do wart ich aber von mir selber verzucket.
Bremer, Voc. opt.
4049
(
oalem.
,
1. H. 15. Jh.
):
ein man drisigierig.
Plant u. a., Main. Naturl. 302vc,
7
(
ohalem.
, Hs.
E. 14. Jh.
):
dem mercen dem gab er [Jvlius] ein vn̄ drizic tage dem andern drizic.
Sappler, H. Kaufringer
26, 158
(
schwäb.
, Hs.
1472
):
wann gott selber hat gelitten | [...] | ettwie vil mer dann dreissig jar.
Piirainen, Stadtr. Sillein
39a, 39
(
sslow. inseldt.
,
1378
):
Der achte lon ist daz ym seyn leben gelengert wirt dreyzzig tag.
Lexer, Tucher. Baumeisterb.
28, 15
;
Kohler, Ickelsamer. Gram.
18, 22
;
Rwb
2, 1098
f.
Vgl. ferner s. v.
anstand
 4.

Zu b):

Luther. Hl. Schrifft.
Hes. 1, 1
(
Wittenb.
1545
):
JM dreissigsten jar am fünfften tage / des vierden monden [...] thet sich der Himel auff.
Ebd.
Lk. 3, 23
:
Jhesus gieng in das dreissigst jar / Vnd ward gehalten fur einen son Joseph.
Schwäb. Wb.
2, 363
f.
3.
a) ›dreißig‹;
b) ›der dreißigste Teil (als Rechnungswert)‹; zu a): in festen und variablen Fügungen und Wortbildungen bezogen auf Wertangaben, Abgaben und Steuern (Mengenangaben, Gewichtseinheiten, Geldwerte u. Ä.); zu b): überwiegend substantiviert eine bestimmte festgelegte Abgabe oder Steuer bezeichnend (z. B. als ,Zehnt‘, ›Zoll, ungarischer Zoll‹ oder ›Umsatzsteuer‹); zur Ausdifferenzierung vgl.
Rwb
2, 1102
f.; anschließbar an 1.
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld) zu b):
aufschlag
 7,
maut
 1; 2,
zehent
; vgl.
abfal
 8,
auflage
 2,
forderung
,
gerechtigkeit
 11,
steuer
 1,
taxe
 2,
zins
,
zol
.
Syntagmen
Zu a):
d. gulden / mark / pfennige / schilling, d. pfund heller, d. schilling heller, 3 d. bodenholz, ein d. stahel
(hier ›Maß oder Gewicht‹?). – Zu b):
den dreissigsten abnemen, das dreissigste schuldig (sein)
;
der dreissigste
(Subj.) [wo]
sein
;
der dreissigste über das ganze feld, von den ungarischen weinen, das dreissigste von den weingärten, der dreissigste zu zehenten
;
das dreissigste band, die dreissigsten garben, der dreissigsten teil zehen
;
verweser des dreissigsten
;
freiheiten an den dreissigsten
.
Wortbildungen
Zu a):
dreissigbäzler
›Dreißigbatzenstück‹ (a. 1663),
dreissigen
(V.) 2 ›Einfuhrzoll bezahlen‹,
dreissiger
1 ›ungarischer Zollbeamter; Beamter, der den Dreißigsten einnimmt‹ (dazu bdv.:
mautner
); 2 ›Silbermünze, Schilling‹; 3 ein Mehlmaß (1598),
dreissigteil
,
dreissigteilig
. – Zu b):
dreissigst|ausstand
›rückständiger Zoll‹ (a. 1568),
dreissigstel
,
dreissigster
›eine bestimmte Münze‹ (a. 1454),
dreissigstfrei
(15. Jh.),
dreissigsthandlung
›Abrechnung über den Dreißigst‹ (a. 1532),
dreissigstzalung
(a. 1609),
dreissigstzettel
›Zollquittung oder Passierschein‹ (a. 1629).

Belegblock:

Zu a):

Joachim, Marienb. Tresslerb.
174, 40
(
preuß.
,
1402
):
9 m. 5 scot vor 272½ vas bodemholz und 2½ m. vor 3 drysig bodemholz.
Große, Schwabensp.
154a, 11
(Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
Swer in kerchen [...] stelet, daz drittich pennige wert ist, man sal in Radebraken.
Argovia
9, 112, 19
(
halem.
,
1530
):
die taffêrn gît yärlich drîßig schillig.
Schwarz, Awürt. Lagerb.
1, 315, 36
(
schwäb.
,
1527
):
Roggen und Haber aus Äckern, gen. die
„dreissigtailigen äcker“.
Winter, Nöst. Weist.
1, 1034, 6
(
moobd.
,
1431
):
Wir melden auch das all unsers gotzhaus holden alhie gefreit sein vor allen dreissikern
[zu 1]
und mautnern in der ganzen cron Hungern.
Turmair
4, 682, 19
(
moobd.
,
1522
/
33
):
an der silbermünz und dreissigern
[zu Bedeutung 2]
oder schillingen merkten und spürten si [Schytzen und Indier] die gerechtigkait der Römer.
Piirainen, Igl. Bergr.
30b, 33
(
slow. inseldt.
,
16. Jh.
):
das derselb [p(er)ckmaister] mit In [Gwerckhn] taill habe, zu mynnsten ain zway od(er) ain Dreissig thaill.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron.
100, 36
;
Winter, a. a. O.
2, 103, 18
;
Rwb
2, 1099
f.;
Pfälz. Wb.
2, 481
;
Schwäb. Wb.
2, 362
.
Vgl. ferner s. v.
anfal
 6.

Zu b):

Grossmann, Unrest. Öst. Chron.
135, 4
(
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
sy [die Vngrischen] wolten den dreyssigsten von allenn dem, das durch das lanndt fur ir besetzung [...] (get, abnemen).
Mell u. a., Steir. Taid.
263, 20
(
m/soobd.
,
1493
, Hs. 
16. Jh.
):
daß die Ungerischen oder ander jemants das dreißigist auf den grünten der penanten herrschaft [...] von niemants nemen sollen.
UB Zug
1034, 5
;
Rwb
2, 1102
f.;
Schweiz. Id.
14, 1305
f.
4.
a) und b) ›Seelenamt; Totengedächtnis am dreißigsten Tag nach der Beerdigung eines Verstorbenen‹; auch: ›Seelenmesse überhaupt, Institution des Seelenamts‹; metonymisch: ›Zeitdauer zwischen Tod und Seelenamt‹ sowie ›Geldsumme zur Stiftung des Gedenktages‹; a) selten, meist b) belegt; Spezialisierung zu 2; 3.
Überwiegend obd.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld) zu a) oder b):
almosen
 1,
begängnis
 2,
begräbnis
 1,
besingnis
,
gerechtigkeit
 3,
jargezeit
,
jartag
 2,
jarzeit
 3,
kaplanei
,
kerze
 1,
läuten
 1,
leibfal
 1; 2,
1
leiche
 2,
leichrest
,
leichzeichen
 1,
1
mal
 4,
1
messe
 1,
opfer
 5,
opfergeld
,
oracie
,
pfründe
 3; 5,
recht
(
das
) 4,
selgerät
,
siebende
(
der
),
1
stiftung
 2,
versamlung
,
vigilien
; vgl.
selmesse
.
Syntagmen
Zu a):
einen dreissigen begehen / halten / schicken
;
drei d. mit selenmessen
;
mitsamt den d
. – Zu b):
einen / den dreissigsten begehen / begeren / halten / widmen, in das jarzeitbuch, in den selbrief schreiben, mit etw
. (z. B.
mit messen / opfern
)
zu fronaltar begehen
;
der dreissigste
(Subj.)
fürkommen, aus sein, zugrunde gehen, jm
. (z. B.
einem pfarrer
)
an seinen rechten unschädlich sein
;
der dreissigste ein list sein
;
j
. (z. B.
die bundesgenossen
)
dem dreissigst dazu tragen
;
etw
. (Subj., z. B.
eine gastung
)
auf dem dreissigsten verboten sein, etw
. (Subj., z. B.
der kosten
)
auf den dreissigsten gelegt werden, j. etw
. (z. B.
den psalter, eine messe
) ˹
bis zum dreissigsten, in / innerhalb des dreissigsten, unter dem dreissigsten
˺
lesen (lassen), in dem dreissigsten eine oratie tun, etw
. (Subj., z. B.
almosen
)
die kirchen von den dreissigsten angefallen, j. wärend dem dreissigsten über das grab gehen, x pfund zu js. dreissigsten geben, jm. zu dreissigsten zu dienst gehen
;
zwei dreissigste für js. sele
;
an dem tag des dreissigsten, die haltung der dreissigsten
;
in dem dreissigsten der seelen
.

Belegblock:

Zu a):

Chron. Mainz
1, 54, 23
(
rhfrk.
,
15. Jh.
):
wann iemants wil ein liche begen ader ein siebenden, ein drißigen ader ein jargezit, daz die nit me dann zwolf menschen zu solichen begengnisse bidden sullent.
Mon. Boica, NF.
1, 576, 6
(
nobd.
,
1414
):
Der erste jerlich tage ist burggrave Fridrichs; den sol man begen [...], mitsampte den sybende und dreissig nach anczal der zeite.
Ebd.
575, 36
;
Rwb
2, 1099
.

Zu b):

Koller, Ref. Siegmunds
162, 8
(Hs.
um 1474
):
dasselbe [opfer] sollen dye priester thünn teylen und in dem dreissigsten der seelen all tage ein oracien thünn.
Kurz, Murner. Luth. Narr
1210
(
Straßb.
1522
):
Von dem vnnützen kosten, der glegt würt von dem gemeinen folck vff meßlesen, sübenden, dreisigsten [...]. So man eins menschen dot wil klagen, | Sol niemans [...] | [...] | Kein sibenden, dreissigst, iartag halten: | [...] | Wafür ist solchs affenspil?
Anderson u. a., Flugschrr.
9, 6, 28
([
Straßb.
]
1524
):
Hye geent zuͦ gru͂dt Seelgered / Sybende / Dreyssigsten vnd Jarzeyt.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern
27, 4
(
halem.
,
1335
):
waz die kilchen [...] von drissigosten, von jarzit, oder von sibende oder von anderm almuͦsen an gevieli.
Chron. Augsb.
4, 169, 17
(
schwäb.
,
v. 1536
):
ee der treisgost ist ausgewessen, hat sie haimlich ain alts mendlin [...] zuͦ der ee genomen.
Ebd.
457, 12
:
in der ersten vastwuch starb hertzog Albrecht [...]. also gieng sein weib in ain fersamlung, alsbald der treisigest fürkam.
Dirr, Münchner Stadtr.
587, 31
(
moobd.
,
1383
):
Man sol auch fuͤrbaz dheinen jartag noh sibenden noch dreisigsten niemand begeren, weder mit laͤwten, mit vigili noh mit opfer.
Chron. baier. Städte.
Landh. 323, 19
(
moobd.
,
1478
):
es haben auch acht Schreiber Tag und Nacht den Psalter ob im gelesen biß zu dem Dreyßigisten.
Wendehorst, UB Marienkap. Würzb.
162, 11
;
Schade, Sat. u. Pasqu.
2, 255, 19
;
Kurz, a. a. O.
4465
;
Welti, Stadtr. Bern
100, 24
;
Nyberg, Birgittenkl.
1, 170, 19
;
420, 9
;
Müller, Stadtr. Ravensb.
165, 29
;
Zingerle, Inventare
176a, 3
;
Rwb
2, 1100
f.;
Schweiz. Id.
14, 1306
f.;
Schwäb. Wb.
2, 363
f.
5.
b) ›der dreißigste Tag als Stichtag im Erbrecht‹; a) ist nicht, b) ausschließlich substantiviert belegt; zur Ausdifferenzierung vgl.
Rwb
2, 1101
f.; Spezialisierung zu 2.
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld):
2
manzeit
; vgl.
1
stich
 10,
tag
 10; 11.
Syntagmen:
j. jn
. (z. B.
das gesinde
)
bis an den dreissigsten halten, unz an den dreissigsten zu der witwen faren, etw. auf den dreissigsten sagen, jm. in dem dreissigsten erscheinen, e. S
. (z. B.
des guts
)
inwendig dem dreissigsten begeren, jm. nach dem dreissigsten erblehen antworten, jn. nach dem dreissigsten mit recht suchen, etw. nach dem dreissigsten
[wo] (z. B.
in aller behausung / wonung
)
haben, etw
. (Subj.) ˹
nach dem dreissigsten, über das dreissigste, zu dem dreissigsten
˺ [wo] (z. B.
auf dem boden, in scheunen
)
überbleiben, vor dem dreissigsten einkommen, jn. nicht vor dem dreissigsten mit gewalt aus den gütern treiben, ein weib sich zu dem dreissigsten bärhaftig beweisen
;
der gewönliche dreissigste
;
vor ausgang des dreissigsten der person, zu des mannes dreissigsten
.

Belegblock:

Leman, Kulm. Recht
2, 4, 45
(
Thorn
1584
):
Noch des mannes tode en darf man eyner vrouwen yrre morgen gobe nicht geben. wenne tzu des mannes drysychten.
Große, Schwabensp.
58a, 26
(Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
Stirbet en man vnde let en wip (vnde nicht) kint, de erben solen ob den hoff zuͦ der wedwen varen unz an den drittegesten, vf daz se bewaren daz guͦt.
Ebd.
219a, 12
:
Swer erplen nach deme drittegesten [...] nicht ne antwortet, [...], her muͦz deme richtere buͦzen.
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
411, 61
(
osächs.
,
1523
/
4
):
was der nach tode euers schwagers verhanden gewest und nach dem dreisichsten uberplieben sei, volgt euer schwester die helfte zu mustel.
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst
1, 173, 30
(
Straßb.
1522
):
Es hat sich einmal ein Weinuͦl uͦbertruncken [...]. Er starb, und in dem dreisigsten erschein er seiner Gesellen einem.
Piirainen, Stadtr. Sillein
83b, 9
(
sslow. inseldt.
,
1378
):
NV vor nemt vmb ein weip dy chint treit noch irez mannez tode [...] czu dem dreizzichisten wirt daz chint lebentich geborn [...] daz chint behelt dez vater erbe.
Kisch, a. a. O.
134, 61
;
Rennefahrt, Zivilr. Bern
49, 22
;
Rwb
2, 1101
f.;
Schweiz. Id.
14, 1307
;
Schwäb. Wb.
2, 363
f.