dorfschultheis,
der
;
-en/-en
.
›Ortsvorsteher, Vorsitzender des Ortsgerichts‹;
zu
dorf
.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
dorfpfleger
.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist.
201, 11
(
rhfrk.
,
1603
):
churfurstlich Pfalz aber hat vor sich selbst den dorfsschultheßen wie auch das gericht daselbsten zu sezen und zu entsezen.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth
1, 416, 25
(
Frankf.
1563
):
Das hilfft mir dises dorffschultheissen frauw bezeugen.
Rwb
2, 1066
f.;
Schwäb. Wb.
2, 275
.