dorfschultheis,
der
;-en/-en
.›Ortsvorsteher, Vorsitzender des Ortsgerichts‹;
zu
dorf
.Bedeutungsverwandte:
vgl. dorfpfleger
Belegblock:
Brinkmann, Bad. Weist.
201, 11
(rhfrk.
, 1603
): churfurstlich Pfalz aber hat vor sich selbst den dorfsschultheßen wie auch das gericht daselbsten zu sezen und zu entsezen.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth
1, 416, 25
(Frankf.
1563
): Das hilfft mir dises dorffschultheissen frauw bezeugen.
Rwb
2, 1066
f.; Schwäb. Wb.
2, 275
.